Beschlussvorschlag:
Die Schule verpflichtet sich, monatlich genaue Aufstellung über die Fehlzeiten in den Klassen acht und neun der Stadtverwaltung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten zu unterscheiden. Ebenfalls sind die Zugänge und Abgänge von Schülern mit Begründung in diesen Klassenstufen zu reporten. Sie verpflichtet sich, die Sozialarbeiter nicht für andere Tätigkeiten einzusetzen.
Die Stadt verpflichtet sich, den in der Vorlage zur Schulsozialarbeit genannten Umfang an Stunden für drei Jahre abzusichern. Monatlich wird den Schulen konkret zeitnah berichtet, welche Interventionsmaßnahmen wie häufig und mit welchem Erfolg seitens der Schulsozialarbeit durchgeführt worden sind. Die Stadt wird die gewollten Tätigkeiten per Arbeitsvertrag mit den Sozialarbeitern absichern.
Wenn sich dieses an bereits früher von der Stadt durchgeführten Maßnahmen orientierte Verfahren bewährt, kann es über die drei Jahre unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit hinaus fortgeführt werden. Der Erfolg ist jährlich dem Rat zu berichten. Die Istsituation zum Ablauf der drei Jahre sollte sich deutlich verbessert haben. Die Erfolgsquote ist in Zusammenarbeit mit den Ratsausschüssen bis Ende 2014 zu ermitteln.
Dabei stehen die beiden neuen halben Stellen unter dem Vorbehalt der Finanzierung im Haushalt.