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Sachverhalt:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan BA 177 setzt für die Grundstücke zwischen Bäckerstraße und Fuchsanger überbaubare Grundstücksflächen mit Regelabständen der Baugrenzen von vorn 3 m und 20 m Bautiefe fest. Für das Grundstück Bäckerstraße 17 ist im Ursprungsplan bereits ein tieferes Baufenster festgesetzt worden, da hier die hintere, östliche Baugrenze um das bereits bestehende Gebäude herum festgesetzt wurde.
Der Eigentümer des südlich angrenzenden Eckgrundstücks beabsichtigt nun im östlichen Gartenbereich ein weiteres Gebäude zu errichten. Das im Ursprungsplan vorhandene Baufenster erlaubt dies jedoch nicht und ist daher ähnlich des für das nördlich angrenzende Grundstück festgesetzten Baufensters Richtung Osten zu erweitern. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, ist es also erforderlich, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans BA 177 hat in der Zeit vom 22.07.2014 bis 21.08.2014 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgetragen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2014 bis 21.08.2014 beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans BA 177 „Bäckerstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Planänderung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Bebauungsplanänderung (554 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurfsbegründung (54 KB) |