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Vorlage - 14/238-1  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlung für investiven Bedarf des FB Tiefbau und Grün
hier: ergänzende Informationen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Ehlers, RomanBezüglich:
14/238
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Könneker, Friederike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
09.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
17.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
Rat der Stadt Hildesheim Information
14.07.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
13.10.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Notwendigkeit überplanmäßigen investiven Bedarfs 2014

 

Aufgrund der Rahmenbedingungen des Zukunftsvertrages in einer personellen Begrenzung der Ausstattung des Bauhofes und laufender Effizienzanpassung hat sich die Notwendigkeit ergeben, die technische Ausstattung des Bauhofs zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Die Finanzierung der nachstehend aufgeführten Beschaffungen ist aufgrund der positiven Ausschreibungsergebnisse der vergangenen Jahre möglich. Die Finanzierung wird nachstehend ebenfalls dargestellt:

 

Beschaffung:

 

4 Container20.000 €

Die Beschaffung ist erforderlich, weil der Bauhof zur Umgestaltung von Grünflächen im Stadtgebiet auf Erdtransporte angewiesen ist. Dazu sind die vorhandenen Container mit Klapptüren nicht geeignet, sondern es sind solche erforderlich, die eine Automatikerdklappe haben.

 

1 Unkrautbürste für den vorhandenen Minibagger  8.000 €

Bisher verfügt der Hof nur über Vorbaubesen für die vorhandenen Multicars. Hinter Leitplanken und Hindernissen kann bisher keine Wildkrautbekämpfung stattfinden. Mit der Auslage des Minibaggers ist dies möglich und verbessert das Aussehen des Stadtbildes.

 

2 Kletterausrüstungen  3.000 €

Aus dem Kreise der Mitarbeiter des Bauhofes sind 2 Mitarbeiter zu Baumkletterern ausgebildet worden. Die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert eine persönliche Schutzausrüstung, die zurzeit gemietet ist. Da sie langfristige Nutzung finden soll, ist der Ankauf sinnvoll.


Anhängesammler/Mulcher25.000 €

In jedem Jahr bereitet die Aufnahme des Laubs erheblichen Aufwand, wenn sie wie bisher mit Laubpustern und manuell erfolgt. Mit einem Anhängesammler/Mulcher kann das Laub gerade in großen Parkanlagen effektiv auf einer Breite von 3 m aufgenommen und entsorgt werden.

 

Schneidwerk/Heckenprofi17.000 €

Die beiden neu beschafften Heckenprofis verfügen über Mulch-Saug-Schnittwerke. Eines dieser Geräte soll zukünftig ein Schneidwerk als Wechselanbau ohne Absaugung erhalten. Dadurch kann die Schnittbreite verdoppelt werden und durch den Verzicht auf die Saugeinrichtung die Schlepperbreite reduziert werden. Damit können auch sehr enge Wege geschnitten werden.

 

30 Abfallbehälter für die Grünflächen  8.000 €

Es wurden seit Jahren keine Abfallbehälter mehr beschafft, sondern nur die defekten demontiert.

 

Fumo-Ersatzstreuer15.000 €

Der Ersatzstreuer ist für ein abgängiges Gerät unverzichtbar.

 

Bauzaunelemente  1.000 €

Der Bauzaun ist an diversen Eigenbaustellen im Stadtgebiet immer wieder erforderlich. Der vorhandene Bestand von 10 Elementen ist nicht ausreichend.

 

Hebebühne10.000 €

Der Bauhof verfügt derzeit über keine Arbeitsbühne. Diese ist erforderlich, um sicheres Arbeiten an diversen Baustellen im Stadtgebiet zu gewährleisten.

 

Bohrhammer  3.000 €

Der Bauhof verfügt zurzeit nur über einen Druckluftmotorkompressor. Der hier zu beschaffende Bohrhammer wird auf Elektrobasis betrieben und kann ebenfalls auf diversen Baustellen eingesetzt werden.

 

4 Stahlplatten15.000 €

Gerade im Herbst und Frühjahr ist es immer wieder notwendig, schwereres Gerät auf durchweichten unbefestigten Böden zum Einsatz zu bringen. Dies ist zurzeit nicht möglich, weil der Bauhof keine Stahlplatten besitzt.

 

Forstmulcher für ATLAS 160525.000 €

Es handelt sich um einen Mulchanbaukopf für den vorhandenen ATLAS Bagger. Damit wird eine Reichweite von rund 10 m an beliebiger Hangneigung erreicht. Die Beschaffung dient der weiteren Flexibilisierung und Effizienz der Grünflächenpflege.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 545012011001 – Geräte, Maschinen, Fahrzeuge. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die über die Haushaltsjahre fortgeführt wird und in der grundsätzlich, jedes Jahr nach Bedarf, Haushaltsreste übertragen werden. Gem. § 20 GemHKVO bleibt die Ermächtigung für Auszahlungen für Investitionen bis zur Abwicklung der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Der Investitionszweck in dieser Maßnahme ist durch die im Haushalt abgebildeten Positionen gekennzeichnet. Sie heißen in diesem Fall: Bewegliches Vermögen, Sammelposten, Betriebsausstattung, Fahrzeuge. Die Einschätzung des RPA, dass die zur Deckung vorgeschlagenen Mittel an die Investition Kehrmaschinen gebunden sind, ist damit falsch.

 

Im Haushaltsjahr 2013 wurden in der o.g. Maßnahme insgesamt 688.000 € geplant, am Jahresende waren davon noch 647.927,07 verfügbar. Dieser hohe Betrag erklärt sich dadurch, dass u.a. die genannten Kehrmaschinen beschafft werden sollten, deren tatsächliche Beschaffung in das Haushaltsjahr 2014 verschoben wurde. Daher wurden aus der Investitionsposition Fahrzeuge, für die Kehrmaschinen, nach Eingang der Rechnung am 12.05.2014, Reste in Höhe von 469.000 € und am 25.06.2014 ein weiterer Rest in Höhe von 163.000 € in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.

 

Von diesen 163.000 € sollen 150.000 € zur Beschaffung der überplanmäßigen Bedarfs genutzt werden. Dieser Bedarf wurde vom Fachbereichsleiter Tiefbau und Grün bereits zum Ende des Haushaltsjahres 2013 beim Fachbereich Finanzen angemeldet, da der Haushalt 2014 zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen war. Daraufhin wurden zwei verschiedene Szenarien entwickelt. Entweder sollten die Beschaffungen für den Haushalt 2015 angemeldet werden, oder aufgrund der Dringlichkeit, wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres ein Deckungsvorschlag, auch aus Resten 2013, ergibt, im Jahr 2014.

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
14/238   Außerplanmäßige Auszahlung für investiven Bedarf des FB Tiefbau und Grün   66 Fachbereich Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage
14/238-1   Außerplanmäßige Auszahlung für investiven Bedarf des FB Tiefbau und Grün hier: ergänzende Informationen   66.1 Straßenentwurf und -neubau   Mitteilungsvorlage
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