Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport
Gremium: Ausschuss für Schule/Bildung und Sport
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.04.2024 (öffentlicher Teil)  
SI/041/24  
     
   
Ö 5     Vorstellung der Sportvereine Hildesheims      
Ö 6     Einführung eines neuen beratenden Mitgliedes und Verpflichtung durch die Ausschussvorsitzende      
Ö 7     Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse  
Enthält Anlagen
24/185  
Ö 8     Beantragung von Mitteln aus dem Niedersächsischen Integrationsfonds für das Projekt: "Eltern und Kinder stark machen: Bildungsorientierte Migrationssozialarbeit in den Grundschulen der Nordstadt"  
Enthält Anlagen
24/184  
Ö 9     Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2024  
Enthält Anlagen
24/188  
Ö 10     Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim  
24/197  
Ö 11     Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim
24/153  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über

 

        Art, Ort und Umfang,

        Datum der Feststellung,

        Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,

        die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten,

        die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.

 

Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.

 

 

   
    16.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über

 

- Art, Ort und Umfang,

 

- Datum der Feststellung,

 

- Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,

 

- die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten,

 

- die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.

 

Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.

 

Die Vorlage 24/153 - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim - soll im kommenden Ausschuss für Schule/Bildung und Sport sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität behandelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    05.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 16 - abgelehnt
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

Ö 12     Mitteilungen      
Ö 13     Anfragen und Anregungen      
N 14     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.04.2024 (vertraulicher Teil)      
N 15     Mitteilungen      
N 16     Anfragen und Anregungen      
               

Seitenanfang