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Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat mit Runderlass vom 08.04.2020 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) veröffentlicht. Über die Richtlinie werden Kommunen, die aufgrund einer überproportional hohen Zuwanderung von Schutzberechtigten überdurchschnittliche Aufwendungen für die Integrationsarbeit zu tragen haben, Zuwendungen gewährt. Im Rahmen der Richtlinie können sowohl für investive als auch für konsumtive Maßnahmen Mittel beantragt werden. Das Land beteiligt sich mit 90 % und die Kommune mit 10 % der förderfähigen Kosten. Die Stadt Hildesheim gehört im Jahr 2024 erneut zum Kreis der antragsberechtigten Kommunen.
Der Rat hat der Antragstellung mit dem Konzept „Eltern und Kinder stark machen: Bildungsorientierte Migrationssozialarbeit in den Grundschulen der Nordstadt“ mit der Vorlage 24/057 zugestimmt und zugleich beschlossen, dass die Verwaltung das hiernach fertiggestellte Konzept den Ausschüssen für „Schule/Bildung und Sport" sowie „Soziales, Jugend und Integration" im II. Quartal 2024 vorstellt.
Der Antrag wurde sodann am 18.03.2024 beim Land Niedersachsen gestellt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde bereits genehmigt. Mit Bescheiderteilung seitens des Landes ist im Sommer zu rechnen.
Dies vorausgeschickt informiert die Verwaltung über das eingereichte Konzept. Auf die Anlage wird verwiesen.
Anlage:
– Konzept Integrationsfonds
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Konzept Integrationsfonds (669 KB) |