|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1 | 21/113 | |||||
Ö 4.1 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Klimaschutz - Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums | 21/139 | |||||
Ö 4.2 | Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 21/113: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1 | 21/148 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung erstellt eine separate Modulbetrachtung mit folgenden Modulen:
- Modul 1: Reine Feuerwache (vergleichbar Feuerwache 3 in Hannover) - Modul 2: Leitstelle - Modul 3: Katastrophenschutz - Modul 4: Ausbildungszentrum - Modul 5: Rettungsdienst - Modul 6: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2
Die entsprechenden Module sollen jeweils mit Kosten hinterlegt werden. Damit wird der Politik eine Entscheidungsgrundlage zur Größenordnung und zu den weiteren Funktionen gegeben.
2. Nach einer Entscheidung für oder gegen die oben genannten separaten Module, ist ein fester und verbindlicher Kostendeckel zu vereinbaren. Ein solcher Kostendeckel hat mögliche Preissteigerungen einzuschließen.
3. Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums und der damit verbundene Finanzierungsaufwand sollen und dürfen andere bereits seit längerem geplante und auch zukünftig geplante Investitionen in anderen Bereichen nicht gefährden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den kommenden Haushaltsberatungen nach der Sommerpause eine mittelfristige Planung für die Jahre 2022-2026 über zukünftige Investitionen aufzustellen und der Politik vorzulegen.
4. Im Hinblick auf die Finanzierung des Gefahrenabwehrzentrums wird sich die Verwaltung kurzfristig mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium in Verbindung setzen. Dabei soll geprüft und geklärt werden, ob der Bau und die Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums als eigenes Sonderprojekt parallel zum eigentlichen Haushalt (eine Art außerplanmäßiger Haushalt) abgebildet werden kann. In einem solchen Fall würde ausschließlich für dieses Projekt eine vollkommen eigenständige Finanzierung aufzustellen und abzubilden sein. Die Verwaltung wird die Politik über den Stand der Gespräche laufend informieren.
|
|||||||
05.05.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss:
Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.
|
|||||||
05.05.2021 - Ortsrat Oststadt/Stadtfeld | |||||||
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss:
Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.
|
|||||||
10.05.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 20.2 - zur Kenntnis genommen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
14.06.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
|
|||||||
Ö 5 | Mitteilungen | ||||||
Ö 6 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten in dem Ortsratsgebiet Oststadt/Stadtfeld | ||||||
Ö 7 | Anfragen und Anregungen | ||||||