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Sachverhalt:
Mit der Vorlage 21/113 hat die Verwaltung die Gremienläufe zur Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums eingeleitet.
In der Vorlage werden baufachliche, finanzielle, städtebauliche und verfahrenstechnische Zusammenhänge abgehandelt. Lediglich ein Bezug auf die "Leitlinie B-Plan Festsetzungen für Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz" ist in der Vorlage konkret nicht zu erkennen. Diese vom Rat beschlossene Leitlinie ist aber auch für das Projekt Gefahrenabwehrzentrum unerlässlich, da sie Vorgaben für jeden Bebauungsplan macht.
Eine Berücksichtigung der Ziele der Leitlinie kann gewährleistet werden, indem in die Bewertungskriterien für die Vergabe eines Auftrags an den Totalunternehmer ein Vergabekriterium Klimaschutz mit einer Gewichtung von 10 % aufgenommen wird, analog dem Verfahren zur Anwendung von Bewertungskriterien, die von VBD (Beratungsgesellschaft für Behörden mbH) und Verwaltung zur Realisierung des Bildungscampus entwickelt wurden.
Beschlussvorschlag:
In die Bewertungskriterien für die Vergabe eines Auftrags an den Totalunternehmer zum Neubau des Gefahrenabwehrzentrums wird ein Vergabekriterium Klimaschutz im Sinne der "Leitlinie B-Plan Festsetzungen für Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz" mit einer Gewichtung von 10% aufgenommen. Die Auswahl der dazu nötigen Parameter entwickelt die Verwaltung. Die Gewichtung der weiteren Kriterien wird der Rat ebenfalls vor der Vergabe eines Auftrags an den Totalunternehmer festlegen.
Anlage/n:
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