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Sachverhalt:
Die CDU-Ratsfraktion hält die grundsätzliche Entscheidung zum Neubau der Feuerwache für wichtig und richtig.
Bei der in der Vorlage genannten Kostenübersicht fehlt der CDU-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt allerdings eine Analyse und Untersuchung hinsichtlich der Notwendigkeit der beschriebenen Größenordnung, sowohl bei dem Grundstück als auch bei den geplanten Räumlichkeiten. Beispielsweise wurde in Hannover im Jahr 2019 die Feuerwache 3 fertiggestellt. Diese hat eine ähnliche Größenordnung bei der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Fahrzeuge und bedient ein Gebiet, welches mit Hildesheim vergleichbar ist. Die Baukosten wurden mit 25 Millionen Euro angegeben. Weiterhin stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der weiteren Komponenten, wie der geplanten Leitstelle, des Katastrophenschutzes, des Ausbildungszentrums und des Rettungsdienstes, sämtliche Synergien mit dem Landkreis sowie den umliegenden Städten und Gemeinden, bei der aktuellen Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden sind. So ist z. B. festzustellen, dass bei der Polizei Leitstellen überregional zusammengelegt wurden und ggf. ist das auch bereits bei den Feuerwehren in Planung. Eventuell können auch die anderen Aufgaben überregional gemeinsam angeboten werden.
Die jetzige geplante Größenordnung mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Investitionshaushalt und den Aufwandshaushalt, wird die Stadt in der Zukunft stark belasten und einschränken. So ist u. a. damit zu rechnen, dass zukünftige Investitionsvorhaben für die freiwilligen Feuerwehren nicht mehr umgesetzt und realisiert werden können. Es ist weiterhin festzuhalten, dass sich im zeitlichen Verlauf - von Beginn der ersten Planungen bis heute - die Kostenschätzungen für das neue Gefahrenabwehrzentrum von anfangs 20 - 25 Millionen €, auf zurzeit ca. 60 Millionen € erhöht haben. In der jetzigen Vorlage sind bereits weitere mögliche Kostenrisiken die eingeplant werden müssten in Höhe von bis zu 30 % aufgeführt. Dies würde bedeuten, dass sich die Gesamtkosten auf über 80 Millionen € entwickeln könnten.
Um eine weitere mögliche Kostenexplosion zu vermeiden, sollte daher zunächst eine separate Modulbetrachtung (Feuerwache, Leitstelle, Katastrophenschutz, Ausbildungszentrum, Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehr) die jeweiligen Kosten übersichtlich aufschlüsseln. Auf Grundlage dieser Betrachtung soll anschließend eine Entscheidung über einen Kostendeckel getroffen werden. Danach haben sich dann die Planungen oder das sogenannte Leistungspaket als Grundlage für das Ausschreibungsverfahren zu richten.
Weiterhin ist der Wegfall bzw. die Reduzierung von anderen Investitionstätigkeiten, die bereits geplant und in den künftigen Haushalten abgebildet sind bzw. werden, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten bzw. aufgefordert, bereits vor den nächsten Haushaltsberatungen im Herbst dieses Jahres eine mittelfristige Planung über sämtliche zukünftige Investitionen aufzustellen.
Dies vorausgeschickt soll der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt werden:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung erstellt eine separate Modulbetrachtung mit folgenden Modulen:
- Modul 1: Reine Feuerwache (vergleichbar Feuerwache 3 in Hannover)
- Modul 2: Leitstelle
- Modul 3: Katastrophenschutz
- Modul 4: Ausbildungszentrum
- Modul 5: Rettungsdienst
- Modul 6: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2
Die entsprechenden Module sollen jeweils mit Kosten hinterlegt werden.
Damit wird der Politik eine Entscheidungsgrundlage zur Größenordnung und zu den weiteren Funktionen gegeben.
2. Nach einer Entscheidung für oder gegen die oben genannten separaten Module, ist ein fester und verbindlicher Kostendeckel zu vereinbaren. Ein solcher Kostendeckel hat mögliche Preissteigerungen einzuschließen.
3. Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums und der damit verbundene Finanzierungsaufwand sollen und dürfen andere bereits seit längerem geplante und auch zukünftig geplante Investitionen in anderen Bereichen nicht gefährden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den kommenden Haushaltsberatungen nach der Sommerpause eine mittelfristige Planung für die Jahre 2022-2026 über zukünftige Investitionen aufzustellen und der Politik vorzulegen.
4. Im Hinblick auf die Finanzierung des Gefahrenabwehrzentrums wird sich die Verwaltung kurzfristig mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium in Verbindung setzen. Dabei soll geprüft und geklärt werden, ob der Bau und die Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums als eigenes Sonderprojekt parallel zum eigentlichen Haushalt (eine Art außerplanmäßiger Haushalt) abgebildet werden kann. In einem solchen Fall würde ausschließlich für dieses Projekt eine vollkommen eigenständige Finanzierung aufzustellen und abzubilden sein. Die Verwaltung wird die Politik über den Stand der Gespräche laufend informieren.
Anlage/n:
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