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Auszug - Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1  

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
21/113 Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Döring und Herr Behnel referierten die Vorlage, mithilfe der im elektronischen Anhang zu findenden Präsentation.

 

Herr Wollersheim ergänzte, bezüglich der geplanten Totalunternehmervergabe, dass die Stadtverwaltung dieses Verfahren erst einmal bei dem Bildungscampus am Weinberg, welcher 2019 fertiggestellt wurde, angewendet hätte. Bisher habe es ansonsten nicht viele Möglichkeiten gegeben, wo eine Totalunternehmervergabe in Frage gekommen wäre. Ist der Ausschreibungsgegenstand zu klein, lohnt sich ein Totalunternehmervergabe nicht, da es keine oder zu wenige Angebote gibt. Die Erfahrung mit der Fertigstellung des Bildungscampus war sehr gut. Bei der Kostenfinanzierung sei zu sagen, dass bei dem Vertragsabschluss 2017 11,6 Mio. Euro vereinbart worden, wobei es bei der Fertigstellung im August 2019 11,9 Mio. Euro gewesen wären. Das heißt es seien Mehrkosten von 3 % entstanden, wobei es sich hier um zusätzliche Leistungen handeln würde, die von der Stadtverwaltung nachträglich eingekauft worden. Das Unternehmen habe den zeitlichen Rahmen eingehalten.

 

Herr Kriesinger teilte mit, dass er das Gefahrenabwehrzentrum als ein gut vorbereitetes und notwendiges Projekt ansehe. Das Vergabeverfahren würde ihm als gut gewählt erscheinen. Des Weiteren habe er in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Recht und Innere Angelegenheiten gefragt, ob es sinnig wäre das aktuelle Gefahrenabwehrzentrum zu sanieren und ein zusätzliches, kleineres Gefahrenabwehrzentrum zu errichten. Die Teilung sei jedoch nicht sinnhaft.

 

Herr Räbiger fragte, weshalb die Sporthallen in Himmelsthür sowie der Bromberger Straße nicht erwähnt worden, in Bezug auf die Totalunternehmervergaben.

 

Frau Döring antwortete, dass bisher noch keine Totalunternehmervergabe erfolgt sei, daher wären diese nicht erwähnt worden. Das Vergabeverfahren läuft zur Zeit.

 

Herr Räbiger sagte, dass ein neues Gefahrenabwehrzentrum dringend kommen müsse, jedoch sollte dieses gut und günstig sein. Es sei in dieser Situation außerdem gut, dass der Rat sich für einen einzelnen Haushalt entschieden habe. Des Weiteren sei oftmals der Gedanke eines Kostendeckels geäußert worden, dies wäre definitiv eine Überlegung wert, wobei dieser nicht überspannt werden dürfte.

 

Frau Höhler referierte den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Dr. Kumme referierte den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Behnel merkte an, dass nicht definitiv sichergestellt werden könnte, dass die Verwirklichung des Gefahrenabwehrzentrums keinen Einfluss auf die Umsetzung von anderen Projekten im investiven Bereich hätte.

 

Frau Döring ergänzte, dass das Gefahrenabwehrzentrum durch Maßnahmen für den Klimaschutz nicht in die Höhe getrieben würde, da viele Maßnahmen der Leitlinien bereits Standard wären. Das Gefahrenabwehrzentrum sollte als Vorbild klimafreundlich konstruiert werden. Nach der Sommerpause könnten Informationen, wie beantragt, geliefert werden. Ebenso würden dann die Ergebnisse der Kommunalaufsicht vorliegen.

 

Herr Kittel fragte zu dem Antrag der CDU-Fraktion, welcher Nutzen durch einen außerplanmäßigen Haushalt entstehen würde. Des Weiteren fragte er Frau Döring, welche Institutionen eingebunden wären, wie z.B. die FDZ, die FAZ oder die integrierte Regionalleitstelle. Da es sich bei den Beispielen, um Institutionen des Landkreises handeln würde, bliebe offen, ob der Landkreis sich finanziell an dem Gefahrenabwehrzentrum beteiligen müsste. Außerdem sei in der Vorlage unter Punkt 8 davon die Rede, dass das Gefahrenabwehrzentrum ab sofort absolute Priorität besitzen müsse. Da nicht sichergestellt werden könnte, dass das Gefahrenabwehrzentrum andere Projekte nicht beeinflussen würde, bliebe zu klären wer festlegt, welche Projekte vorerst stillgelegt werden müssten. Zum weiteren Fortfahren benötige die Verwaltung 1,15 Mio. Euro, welche aus festgelegten Verpflichtungsermächtigungen zusammengelegt würden, wobei die Hälfte der Summe von Projekten aus den Ortsteilen Sorsum und Neuhof verwendet werden sollten, diese hätten jedoch am Wenigsten von der Verlegung des Gefahrenabwehrzentrums.

 

Herr Münter antwortete, dass der Stadt Hildesheim ein Investitionsvolumen von 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stünde, welches durch den Neubau für die nächsten Jahre ausgelastet wäre. Diese Investition solle daher gesondert betrachtet werden, damit das Gesamtvolumen nicht betroffen ist, was gegenüber der Kommunalaufsicht auch so begründet würde.

 

Herr Behnel ergänzte, dass der Landkreis an der Leistelle beteiligt sei, ebenso wie die Krankenkassen, die co-finanziere. Der Haushalt 2022 müsse in dem Zusammenhang diskutiert werden. Möglichst viele Investitionen sollten finanziert werden. In der Vergangenheit sei erfreulicherweise bereits in die Schulen und in die Kindertagesstätten investiert worden. Des Weiteren bedarf es letztendlich der Beschlussfassung des Rates.

 

Herr Bormann äußerte, dass die Verkehrsbelastung im Sauteichsfeld bereits ausgelastet sei, es würde lediglich immer nur im Zusammenhang mit Initiativen etwas dagegen passieren. Des Weiteren sehe der Ortsrat das mögliche Gewerbegebiet als kritisch an, ebenso wie der Parkplatz an der Straße Sauteichsfeld, da die Lärmkulisse erneut deutlich erhöht würde.

 

Frau Döring antwortete, dass die Machbarkeitsstudie gerade fortgeschrieben würde, wo die Gesichtspunkte des Lärmschutzes ebenfalls beäugt würden. Zum Thema Gewerbegebiet sei zu sagen, dass noch einmal geschaut wurde, wo ein Mischgebiet oder sogar ein Wohngebiet möglich wäre. Ein Teil müsse jedoch zum Gewerbegebiet werden. Zu den Verpflichtungsermächtigungen sei zu sagen, dass diese im März und April für das kommende Haushaltsjahr veranschlagt würden, mit dem Hintergedanken, dass die Gelder in der Zukunft zur Verfügung stehen würden und mit den Ausschreibungen begonnen werden könnte. Jedoch wären die gelisteten Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr realisierbar, weshalb die Gelder anderweitig genutzt werden sollten.

 

Herr Kittel fragte, ob der Totalunternehmer über die Architektur und Optik bestimmen könnte und die Politik dann keinen Einfluss mehr darauf hätte.

 

Frau Döring antwortete, dass dies in den Bewertungskriterien der Bieterinnen und Bieter beinhaltet sei. Ein funktionelles und ansprechendes Gebäude wäre sehr wichtig, vor allem aufgrund der Lage des Gefahrenabwehrzentrums. Ebenso gebe es Möglichkeiten einer guten Optik, ohne dabei die Kosten in die Höhe zu treiben.

 

Herr Münter fragte, ob die 1,15 Mio. Euro aus Verpflichtungsermächtigungen ins Verhältnis mit den geschätzten Baukosten gesetzt werden könnten. Die Frage bliebe offen, ob diese Größenordnung überhaupt realisiert werden könnte oder aus Kostengründen ein kleineres Bauvorhaben sinnhafter sei. Wären daher die 1,15 Mio. Euro Planungskosten im direkten Verhältnis zu der jetzigen angenommenen Größenordnung oder würden diese sowieso benötigt, auch wenn ein Kostendeckel eingezogen würde.

 

Herr Hansen griff auf, die Vorlagen als behandelt in die Fraktion zu geben.

 

Herr Räbiger merkte an, dass die Frage des Kostendeckels offenbliebe und dies vor den Fraktionssitzungen geklärt werden sollte.

 

Herr Wollersheim antwortete, dass unabhängig von der Höhe des Kostendeckels nur die Kosten abgerechnet würden, welche auch tatsächlich angefallen wären. Wenn etwas an dem Bauvorhaben nicht umgesetzt werden könnte, entstünden auch keine zu tragenden Kosten.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_05_05_GAZ (1962 KB)      
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