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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.12.2020 (öffentlicher Teil) | SI/058/20 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.01.2021 (öffentlicher Teil) | SI/034/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Innenstadtmanagement in Hildesheim - wie es gelingen kann! | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim | 21/041 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
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24.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
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01.03.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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15.03.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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15.03.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigungsverfahren Haushalt 2021 - Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.1 | Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes | 21/048 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.2 | Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 21/048: Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes; hier: Haushaltssicherungskonzept - Der Überschuldung entgegensteuern | 21/060 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Freigabe der Satzung des Hochwasserschutzverbands Innerste zur Veröffentlichung | 21/054 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung Hohnsensee mit Wallanlagen" | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Parkhaus an der Herderstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Sachstand Sporthallenneubau Himmelsthür | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.12.2020 (vertraulicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.01.2021 (vertraulicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Neuregelung Vergabeverfahren | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Grundstückstauschgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Projektcontrolling IV. /2020 zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Wohngebieten in Hildesheim | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 21 | Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||