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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.12.2020 (öffentlicher Teil)  
SI/058/20  
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.01.2021 (öffentlicher Teil)  
SI/034/21  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Innenstadtmanagement in Hildesheim - wie es gelingen kann!      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
21/041  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

  1. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

  1. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

-       Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

-       Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

-       Hildesheim Marketing GmbH

-       TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

-       Flugplatz Hildesheim GmbH

-       GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

  1. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

   
    24.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7 2021_02_10_Praesentation_Beteiligungskodex(P004329366) (295 KB)      
   
    01.03.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

- Hildesheim Marketing GmbH

- TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

- Flugplatz Hildesheim GmbH

- GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    15.03.2021 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

- Hildesheim Marketing GmbH

- TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

- Flugplatz Hildesheim GmbH

- GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

   
    15.03.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Genehmigungsverfahren Haushalt 2021 - Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes      
Ö 8.1  
Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes  
21/048  
Ö 8.2  
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 21/048: Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes; hier: Haushaltssicherungskonzept - Der Überschuldung entgegensteuern  
21/060  
Ö 9  
Freigabe der Satzung des Hochwasserschutzverbands Innerste zur Veröffentlichung  
Enthält Anlagen
21/054  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung Hohnsensee mit Wallanlagen"      
Ö 11  
Parkhaus an der Herderstraße      
Ö 12  
Sachstand Sporthallenneubau Himmelsthür      
Ö 13  
Mitteilungen      
Ö 14  
Anfragen und Anregungen      
N 15     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.12.2020 (vertraulicher Teil)      
N 16     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.01.2021 (vertraulicher Teil)      
N 17     Neuregelung Vergabeverfahren      
N 18     Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen      
N 19     Grundstückstauschgeschäft      
N 20     Projektcontrolling IV. /2020 zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Wohngebieten in Hildesheim      
N 21     Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt      
N 22     Anfragen und Anregungen      
N 23     Mitteilungen      
               

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