Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 14.6.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Hildesheim gründet bis Ende September 2010 eine AöR, die die genannten Aufgaben übernimmt. Bei den Aufgaben handelt es sich um die Grünflächenpflege, die Friedhofspflege, die Straßenreinigung und den Winterdienst. Für die Geschäftsführung wird eine analoge Lösung wie bei der Stadtentwässerung gesucht. Eine Neueinstellung von Mitarbeitern erfolgt deshalb bei der Stadt nicht. An dem im Haushaltssicherungskonzept definierten Einsparbetrag wird festgehalten. Die AöR erhält einen Beirat, in dem Vertreter der Gartenbaubetriebe, Bestatter und Steinmetze eine Stimme erhalten.“
Die für die Ausführung dieses Beschlusses notwendigen Voraussetzungen konnten bis zu dem genannten Termin nicht abschließend geklärt werden, liegen jetzt aber vor und werden nachstehend dargestellt. Dazu werden die Ist-Situation mit der Situation nach Gründung einer AöR im Vergleich mit optimierten Fachbereichsstrukturen dargestellt. Dabei wird auf Doppelstrukturen vollständig verzichtet und eine schlanke Aufgabenerledigung „aus einer Hand“ gewährleistet.
Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass der Bauhof, der die o.g. Aufgaben erledigt, nur dann funktioniert, wenn mindestens der derzeitige Personalbestand erhalten bleibt. Dies ist sowohl für ständige Vertretungen, gegenseitige Unterstützungsleistungen, Nutzung des Fuhrparks und im Besonderen für den Winterdienst erforderlich und umfasst dabei auch die Straßenunterhaltung.
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte bis 31.10.2010 in zwei getrennten Fachbereichen:
Siehe Anlage 1.
Im Vorgriff auf eine optimierte Organisationsform wurde zum 01.11.2010 der Bereich Grün im FB 38 integriert. Für eine zukünftige Organisationsform ergeben sich 2 Alternativen:
Siehe Anlage 2.
Beim Vergleich beider Modelle ergibt sich folgende Personalbilanz:
Siehe Anlage 3.
Durch die Eigenständigkeit einer AÖR entstehen weiter zusätzliche Kosten, die um eine Kostenneutralität zu erreichen durch den laufenden Betrieb erwirtschaftet werden müssten. Es handelt sich im Einzelnen um:
Personalkosten für 9 Stellen (Differenz optimierter FB zu AÖR): ca. 450.000 €
Sachkosten für 9 Stellen ltd. KGST (ohne IuK): 48.600 €
IUK- Kosten (jährliche AFA und lfd. Kosten) ca. 30.000 €
Gemeinkosten (geschätzte 2% der Ausgaben, ohne Straße) ca. 220.000 €
(rechtliche Vertretung, Gutachter, Rechnungsprüfung, Steuerberatung, Arbeitsschutz, Versicherungen, Außendarstellung...)
Es entstehen somit jährliche Mehrkosten im Vergleich zwischen AÖR und optimiertem Fachbereich i.H.v. ca. 750.000 €.
Darüber hinaus sind steuerrechtliche Aspekte zu prüfen. Um sämtliche diesbezüglichen Fragestellungen qualifiziert lösen zu können, wäre externer Sachverstand notwendig und unter Bereitstellung entsprechender Mittel einzuwerben.
Da bereits durch die interne Prüfung der Personal- und Sachmittel eine Unwirtschaftlichkeit festgestellt wurde, sollte allerdings aus Sicht der Verwaltung auf die weitere Prüfung der steuerrechtlichen Problemstellungen verzichtet werden.
Gegen eine AÖR sprechen somit folgende Gründe:
• Erhebliche Mehrkosten bei Personal- und Sachaufwand
• Schaffung von neuen Schnittstellen und Doppelstrukturen
• Mögliche Umsatzsteuerpflicht für nichthoheitliche Aufgaben
Die Verwaltung empfiehlt daher die Bildung eines optimierten Fachbereichs.
Beschlussvorschlag:
Aus den oben genannten Gründen wird der Ratsbeschluss vom 14.6.2010 aufgehoben.
Stattdessen wird die Fusion der Fachbereiche in optimierter Form als maßgeblicher Konsolidierungsbeitrag favorisiert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage 1: Bisherige Organisationsformen
Anlage 2: Alternative Organisationsformen
Anlage 3: Personalbilanz
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Bisherige Aufgabenwahrnehmung in FB 38 und FB 66 (64 KB) | ||||
2 | (unbekannt) | Anlage 2- 2 Alternative Organisationsformen (62 KB) | ||||
3 | (unbekannt) | Anlage 3 Personalbilanz (199 KB) |
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