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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 14.6.2010 den Beschluss gefasst, Teile der ehemaligen zentralen Werkstätten (FB 38) in eine Anstalt öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die daraus resultierenden Folgen wurden zur Jahreswende 2010/2011 in den Gremien beraten. Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden, von einer Umwandlung abzusehen, weil diese zu Mehrkosten gegenüber einer organisatorischen Fusion mit dem Fachbereich Grün, Straße und Vermessung (FB 66) führen würde. Darüber wurde zunächst keine Entscheidung getroffen.
Die Verwaltung wurde stattdessen beauftragt, zu untersuchen, ob durch eine Ausgliederung eine Umsatzsteuerpflicht entsteht, die Angliederung an die SEHi ein sinnvoller Weg wäre und unter welchen Voraussetzungen ein Eigenbetrieb möglich wäre.
Bezüglich der Umsatzsteuerpflicht liegt inzwischen eine gutachterliche Stellungnahme des beauftragten Wirtschaftsprüfers Krause vor, nach der die Grünflächenpflege in jedem Fall, also unabhängig davon, ob eigenständig oder an die SEHi angegliedert, umsatzsteuerpflichtig wäre. Da dies zu Mehrkosten von rd. einer Million € führen würde, scheidet dieser Weg nach Meinung der Verwaltung aus. Die anderen Teile des ehemaligen Fachbereichs 38 sind wegen des Winterdienstes unverzichtbar.
Zum Eigenbetrieb ist festzustellen, dass diese Organisationsform in früheren Zeiten wegen der separaten Rechnungslegung und kaufmännischen Ausrichtung für verschiedene Aufgaben in der Bundesrepublik gewählt wurde. Mit der Einführung der Doppik entfällt dieser Vorteil. Es ist dadurch bereits die separate Rechnungslegung gesichert und die kaufmännische Abrechnung gewährleistet. Eine Abspaltung vom Rest der Verwaltung würde nur zu Mehrkosten für Steuerung, Planung, Überwachung und eigenständige Technik führen. Deshalb hat der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit zum 01.03.2011 die Fusion der beiden Fachbereiche verfügt. Dies steht abweichenden Entscheidungen nicht entgegen, weil Ausgliederungen ganz oder in Teilen nach wie vor möglich wären. Allerdings dürften wegen der zum Teil beachtlichen Mehrkosten (s. Vorlage 10/436) diese Wege nicht zielführend sein.
Anlage/n:
Stellungnahme Wirtschaftsprüfer
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 110308_Kanne_Orga_Gruenflaechenpflege (1091 KB) |
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