§ 3 Abs 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim bleibt zugunsten einer transparenten, für Ordnungspersonen und Bürger nachvollziehbaren Fehlverhaltensbeschreibung weiter Bestandteil der Verordnung.
23.10.2017 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung