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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Verabschiedung von ehemaligen Ortsratsmitgliedern | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung | ||||||
Ö 5 | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Bekanntgabe von Fraktionsbildungen | ||||||
Ö 8 | Wahl von stellv. Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern | ||||||
Ö 9 | Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung gem. § 95 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung | ||||||
Ö 10 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6. Änderung HN 299 "Backshop Steuerwalder Straße" - Aufstellungsbeschluss | 16/291 | |||||
Ö 11 | Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen | 16/289 | |||||
Ö 12 | Verwendung der Ortsratsmittel 2016 | ||||||
Ö 13 | Verkehrsangelegenheiten | ||||||
Ö 14 | Ortsbildmaßnahmen | ||||||
Ö 15 | Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Nordstadt" | 16/304 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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17.11.2016 - Ortsrat Nordstadt | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Ortsrat nahm die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
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22.11.2016 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.
2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.
2. Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3. Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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12.12.2016 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 16 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
19.12.2016 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 25 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt“ beschlossen.
2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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Ö 16 | Mitteilungen | ||||||
Ö 17 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 18 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 19 | Mitteilungen | ||||||
N 20 | Anfragen und Anregungen | ||||||