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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Nordstadt  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Nordstadt
Gremium: Ortsrat Nordstadt
Datum: Do, 17.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ganztagsgrundschule Nord (Aula)
Ort: 31137 Hildesheim, Justus-Jonas-Str. 3

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verabschiedung von ehemaligen Ortsratsmitgliedern      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung      
Ö 5  
Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters      
Ö 6  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 7  
Bekanntgabe von Fraktionsbildungen      
Ö 8  
Wahl von stellv. Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern      
Ö 9  
Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung gem. § 95 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung      
Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6. Änderung HN 299 "Backshop Steuerwalder Straße" - Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16/291  
Ö 11  
Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen  
Enthält Anlagen
16/289  
Ö 12  
Verwendung der Ortsratsmittel 2016      
Ö 13  
Verkehrsangelegenheiten      
Ö 14  
Ortsbildmaßnahmen      
Ö 15  
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Nordstadt"  
Enthält Anlagen
16/304  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt“ beschlossen.

 

  1. Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.

 

  1. Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim auf­gebracht.

 

 

 

   
    17.11.2016 - Ortsrat Nordstadt
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

Der Ortsrat nahm die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

 

   
    22.11.2016 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.

 

2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.

 

3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim auf­gebracht.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.

 

2. Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.

 

3. Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim auf­gebracht.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    12.12.2016 - Verwaltungsausschuss
    N 16 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    19.12.2016 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt“ beschlossen.

 

2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.

 

3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim auf­gebracht.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Ö 16  
Mitteilungen      
Ö 17  
Anfragen und Anregungen      
N 18     Verkauf eines Grundstücks      
N 19     Mitteilungen      
N 20     Anfragen und Anregungen      
               

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