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Sachverhalt:
Im Rahmen der Bearbeitung des Ratsbeschlusses 13/094, lfd. Nr. 29, hatte die Verwaltung mit Vorlage 13/428 deutlich gemacht, dass die Einsparpotentiale beim Betrieb der Straßenbeleuchtung nach Umsetzung der energetischen Erneuerung ausgeschöpft sind und das weitergehende Einsparungen durch Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung in der vom Rat beschlossenen Größenordnung von 100.000 EUR nur dadurch erzielbar wären, wenn die Straßenbeleuchtung stadtweit komplett für die Dauer von rd. 1,3 Stunden / Tag ausgeschaltet würde.
Da dieses seitens der Verwaltung keinesfalls empfohlen werden kann, wurde der Rat mit Vorlage 13/428 gebeten, die beschlossene Nachtabschaltung abzulehnen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 04.12.2013 wurde die Vorlage nicht abschließend beraten, weil seitens der Ratsmitglieder Potential in den Ortsteilen gesehen würde, dort die Beleuchtung in einzelnen Straßenzügen bzw. Anlagen gänzlich außer Betrieb zu nehmen, um so die Einsparung erzielen zu können. Als Beispiele wurden Einfallstraßen, Gewerbegebiete, Grünanlagenwege u.ä. genannt.
In den Anschlussgremien wurde die Vorlage zunächst nicht weiter beraten. Vielmehr wurde auf die Haushaltsberatungen 2014 verwiesen.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2014 hat der Rat am 16.12.2013 die Anträge 13/562 und 13/562-1 (lfd. Nr. 9 bzw. 7) mit folgendem Inhalt beschlossen:
Straßenbeleuchtung:
Änderung zum Beschluss 13/094 für Haushalt 2013:
Alt: „Erarbeitung eines Konzepts zur Nachtabsenkung bzw. Nachtabschaltung mit Einsparziel von 100.000 € pro Jahr. Vorlage bis 30.06.2013“.
Neu: Umsetzung eines Konzepts zur Nachtabsenkung bzw. Nachtabschaltung bei Einfallstraßen, Gewerbegebieten etc. mit Einsparziel 50.000 € für 2014 ff.
Vor diesem Hintergrund werden die Ortsräte um Prüfung und Benennung von Straßenzügen und/oder Anlagen gebeten, in denen eine Straßenbeleuchtung für entbehrlich gehalten wird und diese aus diesem Grund dauerhaft außer Betrieb genommen werden kann.
Anlage/n:
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