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Zu a) wie im Änderungsantrag 12/032
Mensa Oskar-Schindler-Gesamtschule
Eine Entscheidung zum Umfang des Bedarfes und zu möglichen alternativen Lösungen für eine Mensaausstattung der Oskar-Schindler-Gesamtschule wird im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln in den Fachausschüssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.
Zu b) wie im Änderungsantrag 12/032
Mensa Scharnhorst Gymnasium
Eine Entscheidung zum benötigten Umfang einer Erweiterung der „Elternküche“ zu einer Ausgabeküche wird im Rahmen der Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der Zahlen zur Schülerentwicklung getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln in den Fachausschüssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.
Zu c) wie im Änderungsantrag 12/032
Kleinere Investitionen für die vier neuen Ganztags-Grundschulen ab 2012, „Mini-Mensen“
vgl. Begründung zu a und b
Eine Entscheidung zur Anteilfinanzierung aus dem BuT für kleinere Investitionen für „Mini-Mensen“ an den vier neuen Ganztags-Grundschulen wird erst im Anschluss an die Haushaltsberatungen getroffen.
Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln in den Fachausschüssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.
Zu d) Geändert!
Koordination Lernförderprojekt der VHS
Den Personalkosten für dieses gemeinsame Projekt mit dem Landkreis
für das Stadtgebiet in Höhe von je 50.000 € (Gesamtansatz 100.000 € wie in Vorlage 11/616) für 2 Jahre (2012 und 2013) wird zugestimmt. Zusätzlich müssen vorhandene Strukturen im Bereich der gemeinnützigen Anbieter von Lernförderung in der Stadt Hildesheim einbezogen werden. Ein Aufbau neuer Strukturen bzw. von Parallelstrukturen ist zu vermeiden. Die Mittel werden nach der Konzeptvorstellung in den Ausschüssen durch die Fachausschüsse freigegeben.
Zu e) Geändert!
Schulsozialarbeit
Maßnahmen der Schulsozialarbeit , die an den Fähigkeiten und individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen, werden als Schwerpunkt der Mittelverwendung aus dem BuT gesehen. Daher sollen die nach der Verwaltungsvorlage in 2012 aus dem BuT finanzierten Sozialarbeiterstellen auch 2013 weitergeführt werden. Dazu sollen zusätzlich zu den 90.000 Euro in der Verwaltungsvorlage weitere 90.000 Euro eingesetzt werden, der Gesamtansatz beträgt demnach 180.000 Euro.
Zu f) wie im Änderungsantrag 12/032
Anschubfinanzierung für den Aufbau der Lernförderung bei der VHS sowie Fortbildung der Lernförderkräfte und der weiteren „Hausaufgabenhelfer“
Wird unverändert beschlossen.
Zu h) wie im Änderungsantrag 12/032
Projekt Gemeinwesenarbeit/Unterstützung Bildung und Teilhabe in der Nordstadt
Wird unverändert beschlossen.
Zu i) Geändert!
alt: „Kulturcard“ für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen
neu: Sozialcard für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen
Für alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben, soll ein Sozialpass ausgestellt werden. Öffentliche und auch private Einrichtungen wie Kino, Museum, Schwimmbäder, Freizeit- und Sportangebote können gezielt Vergünstigungen anbieten. Für die Einführung der Sozialcard werden wie in der Vorlage vorgeschlagen 20.000 € zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt wird diese dann zum Familienpass und/oder zur Kulturcard weiterentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung der Sozialcard unter Berücksichtigung kostengünstiger Personal- und Sachkosten zu erarbeiten. Nach der Vorstellung des Konzepts im Fachausschuss wird der Zuschuss aus dem BuT freigegeben. Bei Bedarf muss dieser Zuschuss erhöht werden. Es wird gemeinsam mit den freien Trägern ein Unterausschuss gebildet, der die Umsetzung begleitet.
Zu j) wie im Änderungsantrag 12/032
Honorarkräfte Kinder- und Jugendhäuser
In den Kinder- und Jugendhäusern der Stadt Hildesheim wird wertvolle Arbeit geleistet.
Zur Gestaltung der Angebote durch Honorarkräfte in den Kinder- und Jugendhäusern sollen unter Maßgabe des BuT zusätzlich 33.000 € für 2013 bereitgestellt werden. Der Gesamtansatz beträgt 66.000 €. Auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendhäuser ist zu achten.
Zu k) Geändert!
Bibliothek, „Selbstverbuchung mit RFID“
Streichung des Ansatzes von 150.000 € für ein Selbstverbuchungssystem mit RFID aus dem BuT, neuer Ansatz 0 €.
Zu l) Geändert!
Bibliothek/Ankauf von Medien
Von den 10.000 € sollen auch Mittel für die Bestellung von Abos für Kinder- und Jugendzeitschriften und für die Hildesheimer Allgemeine Zeitung für die Kinder- und Jugendhäuser in Hildesheim zur Verfügung gestellt werden.
Zu m) wie im Änderungsantrag 12/032
Hortmittagessen 2011 – 2013
Wird unverändert beschlossen.
Zu n) wie im Änderungsantrag 12/032
Verwaltungskosten Bildungs- und Teilhabepaket
Streichung des Ansatzes von 57.000 € aus dem BuT, neuer Ansatz 0 €.
Zu o) Neu:
Es wird ein projektgebundener Fördertopf gebildet. Dieser wird zunächst mit 84.000 € bestückt.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Fachausschüsse Jugendhilfe und Schule. Die Mittel werden nicht für Personalkosten eingesetzt.
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