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Im Rahmen der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes werden vom Bund einmalig Sondermittel zur Verfügung gestellt, die außer zur Finanzierung der Mittagessen von Schülerinnen und Schülern in Horten Zwecken dienen sollen, die im Vermittlungsverfahren mit „Schulsozialarbeit“ beschrieben worden sind.
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vereinbart diese Sondermittel dazu einzusetzen, um „weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen (nach BuT) leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen.“ Als besonders geeignet hierfür werden in der Erklärung Maßnahmen der Schulsozialarbeit, Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse bezüglich der beruflichen Integration sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich Mittagessen sowie der Förderung der außerschulischen Bildung und Teilhabe angesehen. Der Ausrichtung auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen wird in dem Vorschlag zur Verwendung der Mittel für die Stadt Hildesheim nicht ausreichend Rechnung getragen. Daher werden mit den vorliegenden Änderungsanträgen Umschichtungen in der Mittelverwendung vorgenommen. Die unter Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen ergeben sich zu den unter Punkt C Befristete Sondermittel des Bundes aufgeführten Maßnahmenvorschlägen.
Zu a) Mensa Oskar-Schindler-Gesamtschule
Eine Entscheidung zum Umfang des Bedarfes und zu möglichen alternativen Lösungen für eine Mensaausstattung der Oskar-Schindler-Gesamtschule wird im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln getroffen unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen.
Zu b) Mensa Scharnhorst Gymnasium
Eine Entscheidung zum benötigten Umfang einer Erweiterung der „Elternküche“ zu einer Ausgabeküche wird im Rahmen der Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der Zahlen zur Schülerentwicklung getroffen. Erst im Anschluss kann die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen werden.
Zu c) Kleinere Investitionen für die vier neuen Ganztags-Grundschulen ab 2012, „Mini-Mensen“
vgl. Begründung zu a und b
Eine Entscheidung zur Anteilfinanzierung aus dem BuT für kleinere Investitionen für „Mini-Mensen“ an den vier neuen Ganztags-Grundschulen wird erst im Anschluss an die Haushaltsberatungen getroffen.
Zu d) Koordination Lernförderprojekt der VHS
Den Personalkosten für dieses gemeinsame Projekt mit dem Landkreis
für das Stadtgebiet in Höhe von je 50.000 € für 2 Jahre (2012 und 2013) wird zugestimmt. Zusätzlich sollen vorhandene Strukturen im Bereich der gemeinnützigen Anbieter von Lernförderung in der Stadt Hildesheim einbezogen werden. Ein Aufbau neuer Strukturen bzw. von Parallelstrukturen ist zu vermeiden.
Zu e) Schulsozialarbeit
Maßnahmen der Schulsozialarbeit , die an den Fähigkeiten und individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen, werden als Schwerpunkt der Mittelverwendung aus dem BuT gesehen und sollen um weitere Stellen mit Personalkosten in Höhe von zusätzlich 60.000 € aufgestockt werden. Die Auswahl der Schulstandorte für den Einsatz von Schulsozialarbeitern soll sich nach der Anzahl der anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen nach dem BuT richten.
Zu f) Anschubfinanzierung für den Aufbau der Lernförderung bei der VHS sowie Fortbildung der Lernförderkräfte und der weiteren „Hausaufgabenhelfer“
Wird unverändert beschlossen.
Zu h) Projekt Gemeinwesenarbeit/Unterstützung Bildung und Teil- 100.000 €
habe in der Nordstadt
Wird unverändert beschlossen.
Zu i) alt: „Kulturcard“ für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen
neu: Sozialcard für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen
Für alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben, soll ein Sozialpass ausgestellt werden. Öffentliche und auch private Einrichtungen wie Kino, Museum, Schwimmbäder, Freizeit- und Sportangebote können gezielt Vergünstigungen anbieten. Für die Einführung der Sozialcard werden wie in der Vorlage vorgeschlagen 20.000 € zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt wird diese dann zum Familienpass und/oder zur Kulturcard weiterentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung der Sozialcard unter Berücksichtigung kostengünstiger Personal- und Sachkosten zu erarbeiten. Nach der Vorstellung des Konzepts im Fachausschuss wird der Zuschuss aus dem BuT freigegeben. Bei Bedarf kann dieser Zuschuss erhöht werden.
Zu j) Honorarkräfte Kinder- und Jugendhäuser
In den Kinder- und Jugendhäusern der Stadt Hildesheim wird wertvolle Arbeit geleistet.
Zur Gestaltung der Angebote durch Honorarkräfte in den Kinder- und Jugendhäusern sollen unter Maßgabe des BuT zusätzlich 33.000 € für 2013 bereitgestellt werden. Auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendhäuser ist zu achten.
Zu k) Bibliothek, „Selbstverbuchung mit RFID“
Streichung des Ansatzes von 150.000 € für ein Selbstverbuchungssystem mit RFID aus dem BuT. Stattdessen wird aus dem Ansatz von 150.000 € abzgl. 36.000 € (33.000 € Honorarkräfte + 3.000 € Schulsozialarbeit) ein Projekttopf mit den verbleibenden 114.000 € gebildet. Dieser wird nicht für Personalstellen, sondern nur für Projekte verwendet. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Fachausschüsse und der Rat.
Zu l) Bibliothek/Ankauf von Medien
Wird unverändert beschlossen.
Zu m) Hortmittagessen 2011 – 2013
Wird unverändert beschlossen.
Zu n) Verwaltungskosten Bildungs- und Teilhabepaket
Streichung des Ansatzes von 57.000 € aus dem BuT.
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