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Sachverhalt:
1. Der Oberbürgermeister hat gemäß § 100 NGO die Vollständigkeit und Richtigkeit der
Jahresrechnung 2008 festgestellt.
Diese Jahresrechnung wird mit
- dem Rechenschaftsbericht 2008 (Anlage 1)
- dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2008 (Anlage 2)
- der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
(Anlage 3)
zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Das Rechnungsprüfungsamt kommt in seinem Schlussbericht auf der Seite 109 in der
Zusammenfassung zu der Feststellung:
2.1 Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltsrechnung mit all ihren Anlagen sowie
den Geld- und Vermögensverkehr, auch soweit die Maßnahmen im Rahmen des
übertragenen Wirkungskreises durchgeführt wurden.
2.2 Die Verwaltung ist nach der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung geführt worden.
2.3 In der Regel
- waren die im größeren Umfang geprüften Rechnungsvorgänge und Beträge
sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt,
- waren die Annahme- und Auszahlungsanordnungen ordnungsgemäß von
Anordnungsberechtigten erteilt,
- bestand Gewähr dafür, dass den Bescheinigungen eine entsprechende materielle
und rechnerische Prüfung vorangegangen war.
2.4 Bescheinigungen von Bediensteten, die persönlich am Zahlungsvorgang beteiligt
gewesen sind, wurden nicht gefunden.
2.5 Es wird festgestellt, dass
- bei den Einnahmen und Ausgaben – soweit sie geprüft werden konnten – grundsätzlich nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist, teilweise ausgenommen die Bildung von Haushaltsresten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
- sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf schließen lassen, dass Bescheinigungen in unzulässiger Weise nachträglich ergänzt oder geändert worden sind,
- neben den Vorgängen, die sich aus der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ergeben, auch die sonstigen Einnahmen und Ausgaben der Stadt in den Büchern der Stadtkassen enthalten sind,
- bei der Aufstellung des nachzuweisenden Vermögens und der Schulden mit Einschränkungen ( siehe Seite 95 ) richtig verfahren wurde und
- sich hinsichtlich der aufgenommenen Kredite keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, die darauf schließen lassen, dass die Bedingungen nicht erfüllt und die Tilgungspläne nicht beachtet worden sind.
3. Das Rechnungsprüfungssamt fasst seinen Schlussbericht wie folgt zusammen:
Es wird bestätigt, dass Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2008 grundsätzlich den Vorschriften der NGO, der GemHVO und der GemKVO entsprachen.
Die in diesem Schlussbericht aufgeführten Prüfungsbemerkungen zeigen nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes Mängel im Verwaltungshandeln auf, die es zu beseitigen gilt.
4. Der Rat beschließt nach § 40 NGO über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Bei einer Verweigerung oder eingeschränkten Entlastung muss der Rat dafür Gründe angeben.
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung 2008 wird beschlossen.
2. Dem Oberbürgermeister wird für das Jahr 2008 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
1) Rechenschaftsbericht 2008
2) Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Jahresrechnung 2008
3) Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Rechenschaftsbericht2008 (6132 KB) | ||||
2 | öffentlich | SCHLUSSBERICHT_2008 Endfassung (958 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme_OB (3001 KB) |
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