Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 11.1
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
07/174-1 1. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petra KickBezüglich:
07/174
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Kick, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bange verließ für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal

Herr Bange verließ für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.

 

Herr Kühnel referierte die Vorlage. Er hielt die eindeutige Auslegung der verwendeten Begriffe im Alltag für problematisch. Wer wolle die Grenze zwischen erlaubten Schreien und "unnötigem Lärm" ziehen? Er warnte vor "Schnellschüssen", die Vorlage erscheine ihm "mit der heißen Nadel gestrickt". Wichtig sei in diesem Zusammenhang die Präventionsarbeit. Trotzdem werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen, weil die grundsätzliche Richtung stimme.

 

Herr Spieth sah keinen rechtlichen Handlungsbedarf, die Regelungen der Verordnung erzeugten eher Rechtsunsicherheit. Zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs sei das bisherige (Straf-)Recht ausreichend. Ein generelles Verbot, öffentlich Alkohol zu trinken, sei unmöglich. Wer wolle zwischen "angemessenem" und "übermäßigem" Alkoholgenuss entscheiden? In diesem Zusammenhang halte er es für einfacher, auf Veranstalter sogenannter "Flatrate-Partys" einzuwirken. Er sehe hier nur eine Verdrängung statt einer Problemlösung. Diese liege eher bei Projekten und Sozialarbeit. Er beantragte die getrennte Abstimmung über die einzelnen Paragraphen der Verordnung.

 

Frau Pröving begrüßte die neue Verordnung, nachdem ihre Fraktion eine solche Verordnung schon vor längerer Zeit gefordert habe. Nach ihr vorliegenden Studien des Handels und der Polizei beklagten die Bürger vor allem Bettelei, Verunreinigung, Vandalismus und übermäßigen Alkoholgenuss. Dies gelte nicht nur für ältere Bürger, sondern auch für jüngere. Das subjektive Sicherheitsgefühl müsse aus Sicht der Bürger durch erhöhte Polizeipräsenz verstärkt werden. Der Präventionsrat leiste zwar bereits gute Arbeit, leider reiche diese aber nicht aus.

 

Herr Prof. Dr. Gottschlich forderte die Umsetzung geltenden Rechts. Dafür bedürfe es mehr Personals, Ordnungspersonal sei zur Zeit nicht präsent. Die geplante Verordnung habe Auslegungsschwächen; bei wörtlicher Auslegung müsste man künftig auch Junggesellenabschiede verbieten; wenn das nicht geplant sei,  könne man umgekehrt auf die Idee kommen, dass Erbrechen und Urinieren bei Volksfesten erlaubt seien. Um diese Probleme zu regeln, sei das gegebene Recht ausreichend, diese Verordnung sei überflüssig.

 

Herr Kriegel hielt es für wenig sinnvoll, Polizeibeamte durch Ordnungsdienststreifen zu ersetzen. Deren Präsenz erzeuge nur ein subjektives Sicherheitsgefühl. Er plädierte für gemischte Streifen.

 

Herr Kulenkampff erläuterte, dass das Land den Handlungsrahmen beschränke. Prävention sei wichtig und auch vorhanden, man müsse aber auch etwas in der Hand haben, um zu handeln. Zur Zeit gebe es einen Gesamtprozess, die Verordnung solle diesen Prozess begleiten. Der Ordnungsdienst werde auch zusammen mit der Polizei im Einsatz sein.

 

Frau Fischer meinte, dass die vorgesehenen fünf städtischen Mitarbeiter ganz sicher in der Lage seien zu unterscheiden, ob jemand nur ein Bier trinke oder Leute anpöbele. Sie regte für die Friesenstraße abendliche Streifengänge an.

 

Herr Dr. Heinrich bezeichnete die Formulierungen als z. T. vage und stigmatisierend. Die Personen, auf die die Verordnung abziele, seien vielleicht nicht freiwillig in ihrer Situation.

 

Herr Dr. Herbeck empfand die Satzung als juristisch entbehrlich. Man müsse lieber das Ziel im Auge behalten und konkret sagen, was die Handhabe sein solle.

 

Herr Räbiger hielt die Verordnung für populistische Aktivität.

 

Herr Eggers beantragte den Schluss der Debatte. Der Antrag wurde angenommen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

a) Den §§ 3 Abs. 1 b und 8 a der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt HIldesheim wird zugestimmt.

 

b) Der in der Anlage aufgeführte Text der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Ordnung in der Stadt Hildesheim wird als Verordnung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

a) einstimmig

 

b) mehrheitlich

Seitenanfang