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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bange
verließ für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Herr Kühnel
referierte die Vorlage. Er hielt die eindeutige Auslegung der verwendeten
Begriffe im Alltag für problematisch. Wer wolle die Grenze zwischen erlaubten
Schreien und "unnötigem Lärm" ziehen? Er warnte vor
"Schnellschüssen", die Vorlage erscheine ihm "mit der heißen
Nadel gestrickt". Wichtig sei in diesem Zusammenhang die
Präventionsarbeit. Trotzdem werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen, weil
die grundsätzliche Richtung stimme.
Herr Spieth
sah keinen rechtlichen Handlungsbedarf, die Regelungen der Verordnung
erzeugten eher Rechtsunsicherheit. Zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs sei das
bisherige (Straf-)Recht ausreichend. Ein generelles Verbot, öffentlich Alkohol
zu trinken, sei unmöglich. Wer wolle zwischen "angemessenem" und
"übermäßigem" Alkoholgenuss entscheiden? In diesem Zusammenhang halte
er es für einfacher, auf Veranstalter sogenannter "Flatrate-Partys"
einzuwirken. Er sehe hier nur eine Verdrängung statt einer Problemlösung. Diese
liege eher bei Projekten und Sozialarbeit. Er beantragte die getrennte
Abstimmung über die einzelnen Paragraphen der Verordnung.
Frau Pröving
begrüßte die neue Verordnung, nachdem ihre Fraktion eine solche Verordnung
schon vor längerer Zeit gefordert habe. Nach ihr vorliegenden Studien des
Handels und der Polizei beklagten die Bürger vor allem Bettelei,
Verunreinigung, Vandalismus und übermäßigen Alkoholgenuss. Dies gelte nicht nur
für ältere Bürger, sondern auch für jüngere. Das subjektive Sicherheitsgefühl
müsse aus Sicht der Bürger durch erhöhte Polizeipräsenz verstärkt werden. Der
Präventionsrat leiste zwar bereits gute Arbeit, leider reiche diese aber nicht
aus.
Herr Prof.
Dr. Gottschlich forderte die Umsetzung geltenden Rechts. Dafür bedürfe es
mehr Personals, Ordnungspersonal sei zur Zeit nicht präsent. Die geplante
Verordnung habe Auslegungsschwächen; bei wörtlicher Auslegung müsste man
künftig auch Junggesellenabschiede verbieten; wenn das nicht geplant sei, könne man umgekehrt auf die Idee kommen, dass
Erbrechen und Urinieren bei Volksfesten erlaubt seien. Um diese Probleme zu
regeln, sei das gegebene Recht ausreichend, diese Verordnung sei überflüssig.
Herr Kriegel
hielt es für wenig sinnvoll, Polizeibeamte durch Ordnungsdienststreifen zu
ersetzen. Deren Präsenz erzeuge nur ein subjektives Sicherheitsgefühl. Er
plädierte für gemischte Streifen.
Herr Kulenkampff
erläuterte, dass das Land den Handlungsrahmen beschränke. Prävention sei
wichtig und auch vorhanden, man müsse aber auch etwas in der Hand haben, um zu
handeln. Zur Zeit gebe es einen Gesamtprozess, die Verordnung solle diesen
Prozess begleiten. Der Ordnungsdienst werde auch zusammen mit der Polizei im
Einsatz sein.
Frau Fischer
meinte, dass die vorgesehenen fünf städtischen Mitarbeiter ganz sicher in
der Lage seien zu unterscheiden, ob jemand nur ein Bier trinke oder Leute
anpöbele. Sie regte für die Friesenstraße abendliche Streifengänge an.
Herr Dr.
Heinrich bezeichnete die Formulierungen als z. T. vage und stigmatisierend.
Die Personen, auf die die Verordnung abziele, seien vielleicht nicht freiwillig
in ihrer Situation.
Herr Dr.
Herbeck empfand die Satzung als juristisch entbehrlich. Man müsse lieber
das Ziel im Auge behalten und konkret sagen, was die Handhabe sein solle.
Herr Räbiger
hielt die Verordnung für populistische Aktivität.
Herr Eggers
beantragte den Schluss der Debatte. Der Antrag wurde angenommen.
Beschluss:
a) Den §§
3 Abs. 1 b und 8 a der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt
HIldesheim wird zugestimmt.
b) Der in
der Anlage aufgeführte Text der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Ordnung in der Stadt
Hildesheim wird als Verordnung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
a)
einstimmig
b)
mehrheitlich