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Auszug - Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - Ergänzende Informationen  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
13/198-1 Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - Ergänzende Informationen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kalski, MartinBezüglich:
13/198
Federführend:32 Fachbereich Bürgerangelegenheiten Bearbeiter/-in: Könneker, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kuhne erläuterte die Vorlage. Sie unterstrich, dass bei einem Wechsel der Aufgaben zum Landkreis die Pauschale in Höhe von 115.00 €r die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr gezahlt würde, die beiden Mitarbeiter aber bei der Stadt verblieben.

 

Frau Finke fragte nach, ob geprüft wurde, die 2 Mitarbeiter auf andere Stellen umzusetzen.

 

Frau Kuhne verneinte dies.

 

Frau Loos fragte nach, warum die beiden Mitarbeiter nicht zum Landkreis wechseln würden.

 

Frau Kuhne erläuterte, dass diese ausdrücklich gesagt hätten, dass sie nicht wechseln chten.

 


 

 

 


 

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