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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Ratsherr Marx: Änderungsantrag zur Vorlage 11/616 und 12/032 "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen"  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 12.1.1
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
12/032-1 Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Ratsherr Marx:

Änderungsantrag zur Vorlage 11/616 und 12/032 "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Marx
Verfasser:Henning, SilkeBezüglich:
12/032
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Henning, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Loos referierte die Vorlagen und Anträge und erläuterte die Vorberatungen in den Fachausschüssen. Sie ging speziell auf die vorgeschlagene Sozialcard ein, wofür es Anbieter geben müsse, die Vergünstigungen anbieten. Es seien verschiedene Namensvorschläge unterbreitet worden, wobei der Vorschlag „Hildesheim-Card“ wohl am besten passe.

 

Frau Schröder sprach die abweichenden Vorschläge der CDU-Fraktion an. Der Name „Hildesheim-Card“r die vorgeschlagene Sozialcard würde auch begrüßt. Zur Schulsozialarbeit sagte sie, man hätte den Verwaltungsvorschlag mitgetragen, allerdings sei man davon ausgegangen, die Maßnahmen im Jahr 2013 durch das Land finanzieren lassen zu können. Dieses sei jedoch nicht möglich, weshalb man sich dem Vorschlag der Mehrheitsgruppe anschließe. Im Gegenzug habe man sich bei der Sozialcard auf einen höheren Ansatz geeinigt. Man sei dafür, die geplanten Mensen für die vier neuen Ganztagsgrundschulen und für das Scharnhorst-Gymnasium in den Gesamtansatz für Mensen zu integrieren.

 

Herr Marx schlug vor, den Namen für die Sozialcard in den Fachausschüssen festzulegen.

 

Herr Regel verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach durch die BuT-Mittel eine menschenwürdige Existenz wieder herzustellen sei. Umso mehr bezeichnete er einen Mensenbau aus diesen Mitteln als absurd.

 

Frau Schröder erläuterte die zwei Säulen, auf denen das BuT-Paket beruhe, nämlich die Leistungen für betroffene Familien und die Mittel für die Kommunen, um eine entsprechende Infrastruktur herzustellen.

 

Herr Kriegel verwies auf Folgekosten, die durch einen Mensabau entstünden.


geänderter Beschluss:

 

Zu a) (wie im Änderungsantrag 12/032)

Mensa Oskar-Schindler-Gesamtschule

Eine Entscheidung zum Umfang des Bedarfes und zu möglichen alternativen Lösungen für eine Mensaausstattung der Oskar-Schindler-Gesamtschule wird im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln im Verwaltungsausschuss unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.

 

Zu b) (wie im Änderungsantrag 12/032)

Mensa Scharnhorst Gymnasium

Eine Entscheidung zum benötigten Umfang einer Erweiterung der „Elternküche" zu einer Ausgabeküche wird im Rahmen der Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der Zahlen zur Schülerentwicklung getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln im Verwaltungsausschuss unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.

 

Zu c) (wie im Änderungsantrag 12/032)

Kleinere Investitionen für die vier neuen Ganztags-Grundschulen ab 2012, „Mini-Mensen"

vgl. Begründung zu a und b

Eine Entscheidung zur Anteilfinanzierung aus dem BuT für kleinere Investitionen für „Mini-Mensen" an den vier neuen Ganztags-Grundschulen wird erst im Anschluss an die Haushaltsberatungen getroffen. Erst danach wird die Entscheidung über eine anteilige Beteiligung aus den BuT Sondermitteln im Verwaltungsausschuss unter Berücksichtigung der tatsächlichen BuT bezogenen Schülerzahlen getroffen.

 

Zu d)

Koordination Lernförderprojekt der VHS

Den Personalkosten für dieses gemeinsame Projekt mit dem Landkreis für das Stadtgebiet in Höhe von je 50.000 € (Gesamtansatz 100.000 € wie in Vorlage 11/616) für 2 Jahre (2012 und 2013) wird zugestimmt. Zusätzlich müssen vorhandene Strukturen im Bereich der gemeinnützigen Anbieter von Lernförderung in der Stadt Hildesheim einbezogen werden. Ein Aufbau neuer Strukturen bzw. von Parallelstrukturen ist zu vermeiden. Die Mittel werden nach der Konzeptvorstellung in den Ausschüssen durch den Verwaltungsausschuss freigegeben.

 

Zu e)

Schulsozialarbeit

Maßnahmen der Schulsozialarbeit, die an den Fähigkeiten und individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen, werden als Schwerpunkt der Mittelverwendung aus dem BuT gesehen. Daher sollen die nach der Verwaltungsvorlage in 2012 aus dem BuT finanzierten Sozialarbeiterstellen auch 2013 weitergeführt werden. Dazu sollen zusätzlich zu den 90.000 Euro in der Verwaltungsvorlage weitere 90.000 Euro eingesetzt werden, der Gesamtansatz beträgt demnach 180.000 Euro.

 

Zu f) (wie Vorlage 11/616)

Anschubfinanzierung für den Aufbau der Lernförderung bei 15.000 € der VHS sowie Fortbildung der Lernförderkräfte und der weiteren „Hausaufgabenhelfer"

Der VHS entsteht in der Aufbauphase des unter d) dargestellten Lernförderprojekts ein zusätzlicher Aufwand für die Projektorganisation, den Stadt und Landkreis aus den Sondermitteln finanzieren wollen. Die nach der Aufbauorganisation folgenden Lernförderangebote an sich finanzieren sich dann aus den BuT-Leistungen. Auch sollen die Kosten für die Qualifizierung der Lernförderkräfte sowie zusätzlich von Kräften, die im Stadtgebiet Hausaufgabenhilfe erbringen, aus dem BuT finanziert werden.

 

Zu h) (wie Vorlage 11/616)

Projekt Gemeinwesenarbeit/Unterstützung Bildung und Teilhabe in der Nordstadt

100.000 €

Für 2 Jahre wird die Sozialarbeiterstelle für die genannten Projekte aus den BuT-Mitteln finanziert (50.000 € pro Jahr für 2012 und 2013).

 

Zu i) (Geändert!)

Sozialcard für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen

Für alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben, soll ein Sozialpass ausgestellt werden. Öffentliche und auch private Einrichtungen wie Kino, Museum, Schwimmbäder, Freizeit- und Sportangebote können gezielt Vergünstigungen anbieten. Für die Einführung der Sozialcard werden, wie im Antrag der CDU-Fraktion 12/072 vorgeschlagen, 35.000 € zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt wird diese dann zum Familienpass und/oder zur Kulturcard weiterentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung der Sozialcard unter Berücksichtigung kostengünstiger Personal- und Sachkosten zu erarbeiten. Nach der Vorstellung des Konzepts im Fachausschuss wird der Zuschuss aus dem BuT durch den Verwaltungsausschuss freigegeben. Bei Bedarf muss dieser Zuschuss erhöht werden. Es wird gemeinsam mit den freien Trägern ein Unterausschuss gebildet, der die Umsetzung begleitet.

 

Zu j) (wie im Änderungsantrag 12/032)

Honorarkräfte Kinder- und Jugendhäuser

In den Kinder- und Jugendhäusern der Stadt Hildesheim wird wertvolle Arbeit geleistet. Zur Gestaltung der Angebote durch Honorarkräfte in den Kinder- und Jugendhäusern sollen unter Maßgabe des BuT zusätzlich 33.000 € für 2013 bereitgestellt werden. Der Gesamtansatz beträgt 66.000 €. Auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Kinder und Jugendhäuser ist zu achten.

 

Zu k)

Bibliothek, „Selbstverbuchung mit RFID"

Streichung des Ansatzes von 150.000 € für ein Selbstverbuchungssystem mit RFID aus dem BuT, neuer Ansatz 0 €.

 

Zu l) (Geändert!)

Bibliothek/Ankauf von Medien

Von den 10.000 € sollen auch Mittel für die Bestellung von Abos für Kinder- und Jugendzeitschriften und für Zeitungen für die Kinder- und Jugendhäuser in Hildesheim zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu m) (wie Vorlage 11/616)

Hortmittagessen 2011 - 2013

80.000 € für diejenigen Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet, die von der Stadt Hildesheim Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

 

Zu n) (wie im Änderungsantrag 12/032)

Verwaltungskosten Bildungs- und Teilhabepaket

Streichung des Ansatzes von 57.000 € aus dem BuT, neuer Ansatz 0 €.

 

Zu o) (Geändert!)

Es wird ein projektgebundener Fördertopf gebildet. Dieser wird mit den verbleibenden Restmittel bestückt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Verwaltungsausschuss. Die Mittel werden nicht für Personalkosten eingesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu a) mehrheitlich bei 44 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen

zu b) mehrheitlich bei 44 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen

zu c) mehrheitlich bei 44 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen

zu d) einstimmig

zu e) einstimmig

zu f) einstimmig

zu h) einstimmig

zu i) mehrheitlich bei 45 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

zu j) einstimmig

zu k) mehrheitlich bei 45 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

zu l) mehrheitlich bei 45 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

zu m) einstimmig

zu n) einstimmig

zu o) mehrheitlich bei 45 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

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