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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.02.2007 | SI/089/07 | |||||
Ö 3 | 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glockensteinfeld" - Aufstellungsbeschluss (Ref.: Herr Warnecke; FB 61) | 07/072 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt. |
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11.04.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die
Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Die
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen
Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die
Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
zugestimmt |
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08.05.2007 - Ortsrat Achtum-Uppen | |||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die
Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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23.05.2007 - Ortsrat Einum | |||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die
Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Die
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen
Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die
Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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Ö 4 | Anhörung des Ortsrates zur Ernennung eines neuen Ortsbrandmeisters sowie seines Stellvertreters für die FFW der Stadt Hildesheim, Ortsfeuerwehr Achtum-Uppen | ||||||
Ö 5 | Vergabe von Ortsratsmitteln | ||||||
Ö 6 | Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung gem. § 55 f NGO i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim (Ortsbeauftragter) | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen | ||||||
Ö 8 | Anfragen und Anregungen | ||||||