Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/072  

Betreff: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glockensteinfeld" - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Gottreich
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.04.2007 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
08.05.2007 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Einum Anhörung
23.05.2007 
Sitzung des Ortsrates Einum ungeändert beschlossen   
Anlagen:
78_FNP_Aenderung_Glockensteinfeld  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Derzeit kann die Stadt Hildesheim kurzfristig kaum attraktive Gewerbeflächen für Neuansiedlungen oder Expansionen von Betrieben bereitstellen. Die Wirtschaftsförderung formuliert einen kurzfristigen Bedarf von 5-8 ha/Jahr, der auf den bisher zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen nicht realisiert werden kann.

 

Baurecht für das Gewerbegebiet Nord im Planungsverbund mit der Gemeinde Giesen wird nach dem Ausstieg Harsums erst mittelfristig geschaffen werden können. Der in der Entwicklung befindliche Gewerbestandort Dr.-Schoeps-Kaserne eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Betriebe.

 

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept sind daher kurz- und mittelfristig realisierbare Flächenpotenziale im Bereich der BAB-Anschlussstelle Hildesheim dargestellt, von denen nun die Fläche östlich der BAB 7 südlich der B 1 einer kurzfristigen Entwicklung zugeführt werden soll.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Ziele und Zwecke der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

-          Bereitstellung von Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

Die Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

  • 78. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kartenausschnitt
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 78_FNP_Aenderung_Glockensteinfeld (51 KB)      
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