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Sachverhalt:
Derzeit kann die Stadt Hildesheim kurzfristig kaum attraktive Gewerbeflächen für Neuansiedlungen oder Expansionen von Betrieben bereitstellen. Die Wirtschaftsförderung formuliert einen kurzfristigen Bedarf von 5-8 ha/Jahr, der auf den bisher zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen nicht realisiert werden kann.
Baurecht für das Gewerbegebiet Nord im Planungsverbund mit der Gemeinde Giesen wird nach dem Ausstieg Harsums erst mittelfristig geschaffen werden können. Der in der Entwicklung befindliche Gewerbestandort Dr.-Schoeps-Kaserne eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Betriebe.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept sind daher kurz- und mittelfristig realisierbare Flächenpotenziale im Bereich der BAB-Anschlussstelle Hildesheim dargestellt, von denen nun die Fläche östlich der BAB 7 südlich der B 1 einer kurzfristigen Entwicklung zugeführt werden soll.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ziele und Zwecke der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- Bereitstellung von Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Die Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 78_FNP_Aenderung_Glockensteinfeld (51 KB) |