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Auszug - 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glockensteinfeld" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41
07/072 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glockensteinfeld" - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Gottreich
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wittneben begrüßte zu diesem Tagsordnungspunkt vom Fachbereich Stadtentwicklung den Fachbereichsleiter, Herrn Warnecke, s

Herr Wittneben begrüßte zu diesem Tagsordnungspunkt vom Fachbereich Stadtentwicklung den Fachbereichsleiter, Herrn Warnecke, sowie die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Gottreich.

 

Herr Warnecke referierte sodann die allen Ortsratsmitgliedern übersandte Sitzungsvorlage, Drucksachen-Nr. 07/072. In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass die Stadt Hildesheim kurzfristig kaum attraktive Gewerbeflächen für Neuansiedlungen oder Expansionen von Betrieben bereitstellen könne. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept seien daher kurz- und mittelfristig realisierbare Flächenpotenziale im Bereich der BAB-Anschlussstelle Hildesheim dargestellt, von denen die in Rede stehende Fläche östlich der BAB 7 südlich der B 1, die im bisher wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sei, einer kurzfristigen Entwicklung zugeführt werden soll. In seinen weiteren Ausführungen legte Herr Warnecke dar, warum das Verfahren höchste zeitliche Priorität genieße. Auslöser sei das Interesse einen großen Logistikunternehmens, welches sich aufgrund der günstigen Standortbedingungen mit einer schnellen Erreichbarkeit über die Autobahn hier ansiedeln wolle. Ziel sei es nunmehr, bis zum Beginn kommenden Jahres die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit das anzusiedelnde Logistikunternehmen im Frühjahr 2008 auf rechtsverbindliches Baurecht zurückgreifen könne.

 

Die in der anschießenden Diskussion seitens des Ortsrates angeführten Anregungen und Bedenken hinsichtlich eines zusätzlichen Verkehrsaufkommens für die Ortschaft Achtum nahm Herr Warnecke auf und teilte mit, dass die das Planungsrecht tangierenden Verkehrsfragen im Rahmen des weiteren Verfahrens abgearbeitet werden. Hinsichtlich der weiteren Zeitschiene teilte er abschließend mit, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss voraussichtlich schon am 27.06.2007 mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan befassen werde. Im August solle dann eine Arbeitssitzung unter Beteiligung der Ortsräte Achtum-Uppen und Einum stattfinden und hiermit die Detailplanung beginnen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

Die Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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