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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Wittneben begrüßte zu diesem Tagsordnungspunkt vom Fachbereich
Stadtentwicklung den Fachbereichsleiter, Herrn Warnecke, sowie die
zuständige Sachbearbeiterin, Frau Gottreich.
Herr
Warnecke referierte sodann die allen Ortsratsmitgliedern übersandte
Sitzungsvorlage, Drucksachen-Nr. 07/072. In seinen Ausführungen wies er darauf
hin, dass die Stadt Hildesheim kurzfristig kaum attraktive Gewerbeflächen für
Neuansiedlungen oder Expansionen von Betrieben bereitstellen könne. Im
integrierten Stadtentwicklungskonzept seien daher kurz- und mittelfristig
realisierbare Flächenpotenziale im Bereich der BAB-Anschlussstelle Hildesheim
dargestellt, von denen die in Rede stehende Fläche östlich der BAB 7 südlich
der B 1, die im bisher wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt sei, einer kurzfristigen Entwicklung zugeführt
werden soll. In seinen weiteren Ausführungen legte Herr Warnecke dar,
warum das Verfahren höchste zeitliche Priorität genieße. Auslöser sei das
Interesse einen großen Logistikunternehmens, welches sich aufgrund der
günstigen Standortbedingungen mit einer schnellen Erreichbarkeit über die
Autobahn hier ansiedeln wolle. Ziel sei es nunmehr, bis zum Beginn kommenden
Jahres die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit das anzusiedelnde
Logistikunternehmen im Frühjahr 2008 auf rechtsverbindliches Baurecht
zurückgreifen könne.
Die
in der anschießenden Diskussion seitens des Ortsrates angeführten Anregungen
und Bedenken hinsichtlich eines zusätzlichen Verkehrsaufkommens für die
Ortschaft Achtum nahm Herr Warnecke auf und teilte mit, dass die das
Planungsrecht tangierenden Verkehrsfragen im Rahmen des weiteren Verfahrens
abgearbeitet werden. Hinsichtlich der weiteren Zeitschiene teilte er
abschließend mit, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss voraussichtlich
schon am 27.06.2007 mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
befassen werde. Im August solle dann eine Arbeitssitzung unter Beteiligung der
Ortsräte Achtum-Uppen und Einum stattfinden und hiermit die Detailplanung
beginnen.
Beschluss:
Die Aufstellung der 78. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Die
Ortsräte Achtum und Einum werden schnellstmöglich beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig