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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie
Gremium: Ausschuss für Kultur und Demographie
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Sir Hans Adolf Krebs
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2.OG, Raum 206

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.02.2024 (öffentlicher Teil)  
SI/114/23  
Ö 5     Hinweisbeschilderung Partnerstädte  
Enthält Anlagen
24/130  
Ö 6     Vorstellung der Arbeit des Netzwerks KulturInklusiv      
Ö 7     Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2024  
Enthält Anlagen
24/182  
Ö 8     Förderung des Projekts "Nord.Pol 2.0" in den Jahren 2025 bis 2027 aus vorhandenen Mitteln der kulturellen Projektförderung  
24/190  
Ö 9     Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse  
Enthält Anlagen
24/185  
Ö 10     Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim  
24/197  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

  1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

  1. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

  1. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

  1. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

        Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,-

        Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,-

        Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,-

        Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,-

        Einsparung Kulturkompass        18.000,-

        Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.

 

 

   
    05.06.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.

 

einstimmig beschlossen

 

   
    17.06.2024 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

2. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

3. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

4. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

5. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

6. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

 Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,- €

 Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,- €

 Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,- €

 Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,- €

 Einsparung Kulturkompass        18.000,- €

 Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

28 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen    

Ö 11     Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Konzeptionsförderung PULS  
24/208  
Ö 12     Mitteilungen      
Ö 13     Anfragen und Anregungen      
N 14     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.02.2024 (vertraulicher Teil)      
N 15     Mitteilungen      
N 16     Anfragen und Anregungen      
               

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