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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 22.02.2021 | SI/026/21 | |||||
Ö 5 | Straßenbauarbeiten in der Oststadt | ||||||
Ö 6 | Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünfläche Steingrube in der Stadt Hildesheim | 21/132 | |||||
Ö 7 | Müllcontainer im Bereich Steingrube | ||||||
Ö 8 | Antrag des Ortsrates auf Ladestationen für E-Mobilität | ||||||
Ö 9 | 15. Änderung des Flächennutzungsplans "Nordöstlich des Berliner Kreisels"; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 21/150 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der verkleinerte Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ wird beschlossen.
Ziel und Zweck dieser Flächennutzungsplanänderung werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden, soweit und sofern sie der Ebene des Flächennutzungsplans entsprechen, im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt, bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und die Entwurfsbegründung, inkl. Umweltbericht werden, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.
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30.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der verkleinerte Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung „Nordöstlich des Berliner Kreisels" wird beschlossen.
Ziel und Zweck dieser Flächennutzungsplanänderung werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden, soweit und sofern sie der Ebene des Flächennutzungsplans entsprechen, im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, eingegangenen Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt, bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels" und die Entwurfsbegründung, inkl. Umweltbericht werden, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 10 | Verwendung von Ortsratsmitteln | ||||||
Ö 11 | Mitteilungen | ||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||