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Sachverhalt:
Das Planänderungsgebiet befindet sich im Osten der Stadt Hildesheim, im Stadtteil Oststadt/Stadtfeld. Es wird (im Uhrzeigersinn umlaufend) im Norden von der Sportanlage der SG Frankenfeld Hildesheim e.V., im Nordosten von dem Aktivspielplatz an der Von-Thünen-Straße, mit der angrenzenden Grünfläche und Ballwiese sowie der bestehenden Wohnbebauung entlang der Straße Von-Schwerz-Weg, im Südosten von der Straße Sauteichsfeld, im Süden von dem Berliner Kreisel und der Berliner Straße (B 1) sowie im Westen von der Bundesstraße 6 (B 6), bzw. eines an der B 6 gelegenen Regenrückhaltebeckens, begrenzt.
Im südlichen Teil des Planänderungsgebietes befindet sich die Kleingartenanlage „St. Andreas-Kirchenland“, im Sauteichsfeld. Nördlich an diese Kleingartenanlage ist anschließend eine Grünfläche zu finden.
Das Planänderungsgebiet umfasst knapp 4,3 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem anliegenden Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, inklusive Geltungsbereich, zu entnehmen.
Das zur Gebietsentwicklung nordöstlich des Berliner Kreisels notwendige Bebauungsplanverfahren HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ läuft parallel, bzw. zeitlich leicht nachlaufend.
Im Flächennutzungsplan sind am Südrand des Bereiches der Gebietsentwicklung „Nordöstlich des Berliner Kreisels“, angrenzend an die Berliner Straße sowie den Berliner Kreisel, gewerbliche Bauflächen dargestellt und für das restliche Gebiet Wohnbauflächen. Die Konkretisierung des Gebietsentwicklungskonzeptes hat ergeben, dass ein Teil dieser Flächen, im Nordosten des Gebiets, auch als Wohnbauflächen entwickelt werden sollen. Daher ist für diese Flächen keine Flächennutzungsplanänderung notwendig. Der Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung wird daher, im Gegensatz zum erfolgten Aufstellungsbeschluss am 05.02.2020 und auch im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens, um diesen Teilbereich verkleinert.
Da die bestehende zentrale Feuerwache der Stadt Hildesheim weder räumlich ausreichend noch zeitgemäß ist, besteht der Bedarf einer Neuerrichtung. Hierfür stehen am jetzigen Standort keine weiteren Flächen zur Verfügung. Die grundsätzliche Prüfung, im Hinblick auf die Bedarfsdeckung sowie die Standortsuche hierfür, wurde in den letzten Jahren intensiv betrieben. Als Ergebnis ist die Entstehung eines neuen zentralen Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) mit Feuerwache, Leitstelle u.v.m. auf den Flächen der heutigen Kleingartenanlage „St. Andreas-Kirchenland“ beabsichtigt. Ein vergleichbarer Alternativstandort für ein neues GAZ, mit gleicher Flächengröße, -verfügbarkeit und verkehrlicher Erreichbarkeit, ist im Hildesheimer Stadtgebiet nicht gegeben. Eine Aufgabe der Kleingartenanlage ist möglich bzw. wird Ende dieses Jahres erfolgen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines GAZ ist es u.a. aus Nachhaltigkeitsgründen geboten, auch für die restlichen Flächen im Plangebiet Planungsrecht zu schaffen und eine Gesamterschließung zu planen.
In der Stadt Hildesheim besteht ein Bedarf sowohl an (Wohn-)Baugrundstücken, insbesondere für Einfamilienhäuser, als auch an gewerblichen Baugrundstücken. Im Sinne des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es daher geboten, zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur der Bevölkerung sowie zur Stabilisierung des Arbeitsplatzangebotes im Stadtbereich, die Bauflächenentwicklung an ausgewählten Standorten entsprechend fortzusetzen. Dies wird hier beabsichtigt.
Die grundsätzliche Machbarkeit eines GAZ sowie einer Mischung von im Wesentlichen nicht störenden gewerblichen Nutzungen und Wohnnutzungen im Planänderungsgebiet erscheint gegeben. Eine konkrete (Hochbau-)Planung für den GAZ-Standort ist zu einem späteren Zeitpunkt noch zu entwickeln, ebenso wie u.a. eine konkrete Planung bezüglich der gemischten Bauflächen. Im ersten Schritt gilt es, entsprechendes Planungsrecht auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu schaffen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung des Bebauungsplans Rechnung tragen zu können. Daher sollen nun mit diesem Bauleitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen, für die tatsächliche Realisierung im Plangebiet, geschaffen werden.
Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Grundstücke sowie Flächen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas.
Die Erstellung der Flächennutzungsplanänderung selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Gebietsentwicklung einhergehenden Kosten setzen sich im Wesentlichen aus Kosten für Grunderwerb bzw. Grundstückverfügbarmachung, bauvorbereitende Maßnahmen, Planungskosten und Aufwendungen für notwendige Gutachten, Herstellung des GAZ, der Erschließungsanlagen und Grünflächen sowie für den naturschutzfachlichen Ausgleich zusammen. Durch den Verkauf von Grundstücken im Planänderungsgebiet entstehen Einnahmen. Diese werden die Projektkosten nicht decken. Die Kosten für die Entwicklung und den Bau des neuen GAZ sind im Wesentlichen von der Stadt Hildesheim zu tragen. Die Kosten- und Finanzierungsplanung wird im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert.
Das ursprünglich, mit den Aufstellungsbeschlüssen für die Gebietsentwicklung „Nordöstlich des Berliner Kreisels“, formal benannte Ziel und der Zweck beinhaltete die Formulierung „Gewerbegebietsbereiche“. Es wird auch weiterhin beabsichtigt, Möglichkeiten für die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen im Planänderungsgebiet zu schaffen. Insgesamt hat sich die inhaltliche Ausrichtung somit nicht geändert, im Rahmen der Konkretisierung der Konzeption zur Gebietsentwicklung hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich in diesem Fall weniger anbietet, ein reines Gewerbegebiet zu entwickeln. Stattdessen ist es anzustreben, einen urban gemischt genutzten Bereich zu entwickeln, der im Wesentlichen eine Mischung aus nicht störenden, gewerblichen Nutzungen und Wohnnutzungen enthält. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nennt man dies per Definition nicht „gewerbliche Baufläche“, sondern „gemischte Baufläche“. Die Schaffung von gemischter Baufläche war von Anfang an im Plangebiet beabsichtigt und im Aufstellungsbeschluss benannt. Jedoch soll nun die ebenfalls im seinerzeitigen Beschluss genannte „gewerbliche Baufläche“ als Kategorie entfallen. Somit erfolgt hier formal eine Änderung im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss, wenngleich inhaltlich keine grundsätzliche Änderung erfolgt. Lediglich die angestrebte, gebietsinterne Mischung der Nutzungen (Gewerbe und Wohnen) hat sich in der Anordnung und dem Verhältnis verändert.
Hinzu kommt, dass nun eindeutig die Kategorie „Grünfläche“ benannt und verortet werden kann. Sie hatte sich zuvor u. a. in der Formulierung „Arrondierung der umgebenden bestehenden Strukturen“ sowie auch in den benannten Gebietsarten verborgen, da sie zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses weder genauer verortet, noch größentechnisch beziffert werden konnte. Daher wurde angenommen, dass sich die entstehenden Grünflächenbereiche, bezogen auf die Ebene der Flächennutzungsplanung, derart (kleinteiliger) gestalten würden, dass sie auf dieser Darstellungsebene in den anderen Gebietskategorien enthalten gewesen wäre. Dies wird zum Teil weiterhin der Fall sein, jedoch ist es nun, aufgrund der erfolgten Konkretisierung des Gebietsentwicklungskonzeptes, möglich und angebracht im Südwesten des Planänderungsbereichs eine Grünfläche darzustellen. Um einem möglichen reinen Formfehler vorzubeugen, soll daher mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung explizit die formal notwendige Änderung von Ziel und Zweck entsprechend der rechtlichen Sprachdefinition erfolgen.
Ziel und Zweck der Planung ist die:
- Darstellung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie von Grünfläche und gemischter Baufläche im Planänderungsgebiet, zur Deckung der entsprechenden Bedarfe sowie Arrondierung der umgebenden bestehenden Strukturen.
Der Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 05.02.2020 gefasst.
Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die vom 18.02.2020 bis 16.03.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB für diese Flächennutzungsplanänderung wurde, in der Zeit vom 18.02.2020 bis zum 20.03.2020, zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt, bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Als nächster Verfahrensschritt ist nun die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der verkleinerte Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ wird beschlossen.
Ziel und Zweck dieser Flächennutzungsplanänderung werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden, soweit und sofern sie der Ebene des Flächennutzungsplans entsprechen, im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt, bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und die Entwurfsbegründung, inkl. Umweltbericht werden, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Entwurf der 15. Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf der Begründung zur 15. Flächennutzungsplanänderung
- Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen
- Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
- Demographie-Check
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der 15. Flächennutzungsplanänderung (1686 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Begründung zur 15. Flächennutzungsplanänderung (249 KB) | ||||
3 | öffentlich | Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (172 KB) | ||||
4 | öffentlich | Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen (11784 KB) | ||||
5 | öffentlich | Demographie Check (91 KB) |