Der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
und die Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Hildesheim
(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) mit dem aus der Anlage ersichtlichen
Wortlaut wird rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2009 zugestimmt.
22.07.2009 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 5 - zurückgezogen
Beschluss:
Der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und die Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Hildesheim (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) mit dem aus der Anlage ersichtlichen Wortlaut wird rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2009 zugestimmt.