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Sachverhalt:
Die Stadt hat mit Ratsbeschluss vom 15. Juni 2009 die Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) durch Satzungsakt mit Wirkung zum 1. Juli 2009 im Wege der Umwandlung der bis zu diesem Zeitpunkt als Regiebetrieb geführten Stadtentwässerung errichtet (§ 113a Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung – NGO). Zugleich hat die Stadt Hildesheim ihre aus § 18a Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 149 Niedersächsisches Wassergesetz folgende Pflicht zur Abwasserbeseitigung gemäß § 113c Abs. 1 NGO auf die SEHi übertragen und diese zum Erlass entsprechender Satzungen an Stelle der Stadt ermächtigt.
Aufgrund dieser Neuorganisation ist es notwendig, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und die Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Hildesheim (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und die Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Hildesheim (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) mit dem aus der Anlage ersichtlichen Wortlaut wird rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2009 zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n: Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (42 KB) |