|
Sachverhalt:
Zum 31.12.2023 enden die fünfjährigen Geltungsdauern der mit der Beschlussvorlage 18/336 beschlossenen Entgeltregelungen für die Nutzung von:
– Turn- und Sporthallen
– Bädern
– Schulräumen
Mit den Entgeltregelungen für die Turn- und Sporthallen sowie für die Bäder wurde ein Einnahmeziel von 185.000,- € (netto) festgesetzt.
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2019 und 2022 (2020 und 2021 können Corona-bedingt nicht berücksichtigt werden) haben ergeben, dass das Einnahmeziel in diesen beiden Jahren erreicht wurde.
Die neuen Entgeltregelungen sollen eine Geltungsdauer von 1 Jahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 haben.
Das jährliche Einnahmeziel für den Zeitraum wird wieder auf 185.000,- € (netto) festgesetzt. Eine Erhöhung der Entgelte ist aufgrund der oben genannten Ergebnisse nicht notwendig.
Die Entgeltgestaltung für die Folgejahre ist unter Berücksichtigung der für die Jahre 2025 ff. angestrebten Haushaltskonsolidierung fortzuschreiben.
Die Entgelthöhen im Einzelnen:
| Entgelt pro Stunde (netto) |
Turn- und Sporthallen |
|
Gymnastikraum | 2,20 € |
Halle (1-teilig) bzw. ein Hallenteil | 4,40 € |
| Entgelt pro Stunde (netto) |
Bäder |
|
eine Schwimmbahn | 2,40 € |
ganzes Becken für Wasserball | 9,60 € |
| Entgelt pro Stunde (netto) |
Schulräume |
|
Klassenraum | 2,20 € |
Aula | 13,20 € |
Sportfonds zum Erhalt der Hildesheimer Vereinsvielfalt
Durch die Einführung der Entgelterhebung wurde die große Mehrheit der hallennutzenden Vereine finanziell entlastet. Gleichwohl hat die Neuregelung in Einzelfällen zu höheren Vereinszahlungen geführt. Um die Belastung für jene Vereine, bei denen die Umstellung zu einer unzumutbaren und nachweisbaren Schlechterstellung führen würde, anteilig abzufedern, wurde ab 2019 für 3 Jahre ein „Sportfonds zum Erhalt der Hildesheimer Vereinsvielfalt“ beschlossen. Dieser Sportfonds wurde aber im ersten Jahr nur zum Teil ausgeschöpft und bereits in den beiden Folgejahren nicht mehr benötigt.
Fazit
Die Umstellung vom Solidarbeitrag zu den Nutzungsentgelten für Sportstätten hat gut funktioniert und keine Vereine unvertretbar belastet. Die neue Steuerungsfunktion hat sich im Hinblick auf die bedarfsgerechte Nutzung der Hallen bewährt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Turn- und Sporthallen
– Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Bädern
– Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Schulräumen
– Übersicht der Turn- und Sporthallen
– Übersicht der Bäder
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Turn- und Sporthallen (289 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Bädern (203 KB) | ||||
3 | öffentlich | Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Schulräumen (118 KB) | ||||
4 | öffentlich | Übersicht der Turn- und Sporthallen (27 KB) | ||||
5 | öffentlich | Übersich der Bäder (179 KB) |