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Vorlage - 08/244-1  

Betreff: Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim;

Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pischky-Winkler, RenateBezüglich:
08/244
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Bearbeiter/-in: Pischky-Winkler, Renate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgezogen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
28.10.2008 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
26.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
11.05.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Sitzungsvorlage werden auf Seite 3 die finanziellen Folgen brutto dargestellt. Danach betragen die jährlichen Gesamtkosten 59.020,00 €. Von diesem Betrag entfallen 39.520,00 € auf die Bezahlung der eingesetzten Familienhebammen. Diese Kosten sind bereits in den Erziehungshilfen veranschlagt. Zur Koordination sind 0,25 Stellenanteile für eine sozialpädagogische Fachkraft und Sachkosten angesetzt. Der Stellenanteil wird aus dem vorhandenen Stellenplan erwirtschaftet. Insgesamt sollen Einsparungen bei den kostenintensiveren Erziehungshilfen erreicht werden. Bisher wurden anstelle der Familienhebammen freie Träger eingesetzt. Deren Stundensatz beträgt bis zu 48,-- €. D.h., bei Einsatz der Familienhebammen wird ein Betrag von ca. 10.000,00 € eingespart.

 

Die Investition für die Steuerungskosten ist deshalb sinnvoll, weil der Einsatz von Familienhebammen gegenüber freien Trägern über das in der Vorlage genannte Maß hinaus gesteigert werden soll und damit passgenauere Hilfen gewährt werden können. Die Leistungserbringung erfolgt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und dem Landkreis, um einen sehr frühzeitigen Einsatz von Hilfeleistungen für Familien mit Unterstützungsbedarf zu gewährleisten und Folgekosten für die Jugendhilfe zu vermeiden.


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

Stammbaum:
08/244   Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim; Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen   50 Fachbereich Soziales und Jugend   Beschlussvorlage
08/244-1   Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim; Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen   50 Fachbereich Soziales und Jugend   Beschlussvorlage
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