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Sachverhalt:
In der Sitzungsvorlage werden auf
Seite 3 die finanziellen Folgen brutto dargestellt. Danach betragen die
jährlichen Gesamtkosten 59.020,00 €. Von diesem Betrag entfallen
39.520,00 € auf die Bezahlung der eingesetzten Familienhebammen. Diese
Kosten sind bereits in den Erziehungshilfen veranschlagt. Zur Koordination sind
0,25 Stellenanteile für eine sozialpädagogische Fachkraft und Sachkosten angesetzt.
Der Stellenanteil wird aus dem vorhandenen Stellenplan erwirtschaftet.
Insgesamt sollen Einsparungen bei den kostenintensiveren Erziehungshilfen
erreicht werden. Bisher wurden anstelle der Familienhebammen freie Träger
eingesetzt. Deren Stundensatz beträgt bis zu 48,-- €. D.h., bei Einsatz
der Familienhebammen wird ein Betrag von ca. 10.000,00 € eingespart.
Die Investition für die Steuerungskosten ist deshalb sinnvoll, weil der Einsatz von Familienhebammen gegenüber freien Trägern über das in der Vorlage genannte Maß hinaus gesteigert werden soll und damit passgenauere Hilfen gewährt werden können. Die Leistungserbringung erfolgt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und dem Landkreis, um einen sehr frühzeitigen Einsatz von Hilfeleistungen für Familien mit Unterstützungsbedarf zu gewährleisten und Folgekosten für die Jugendhilfe zu vermeiden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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