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Vorlage - 08/244  

Betreff: Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim;
Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pischky-Winkler, Renate
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Bearbeiter/-in: Pischky-Winkler, Renate
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
16.09.2008 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
29.09.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
26.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Information
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
11.05.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Zur Ausgangslage

 

1980 wurde erstmals im Bundesland Bremen der Einsatz von Familienhebammen als Maßnahme zur Senkung der Säuglingssterblichkeit mit Erfolg eingesetzt.

 

Im Jahr 2001 begann in Niedersachsen die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER die Planung für das Projekt „Aufsuchende Familienhilfe für Mütter und ihre Kinder – Netzwerk Familienhebammen“ mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Die Stiftung und das Ministerium verfolgen dabei das Ziel, allen niedersächsischen Kommunen die Möglichkeit zu geben, Familienhebammen in ausreichender Zahl und effektiv einsetzen zu können, um ein bedeutsames Instrument zum Schutz des Kindeswohls in der Hand zu halten. Die erste Umsetzungsphase begann 2002 in zwei Kommunen (Stadt Braunschweig und Stadt Osnabrück) und einem Landkreis (Landkreis Leer) und wurde 2005 durch eine Kommune erweitert.

 

Bis Ende 2006 wurden insgesamt niedersachsenweit 590 Familien (Frauen mit Kindern) betreut. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte in den ersten drei Jahren durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (IES) der Universität Hannover und für die Jahre 2005 und 2006 durch die epidemiologische Abteilung des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

 

Im Ergebnis zeigte sich, dass sich in 60% der betreuten Familien die Situation verbesserte und eine Anschlussbetreuung durch Jugendhilfemaßnahmen nicht erforderlich war.

 

Mit Stand von April 2008 setzen in Niedersachsen 30 von 47 Jugendämtern Familienhebammen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen ein.

 

Wie arbeiten Familienhebammen

 

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz fördert die Gesunderhaltung von Mutter und Kind. Sie betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der psychosozialen sowie medizinischen Beratung und Betreuung von Müttern mit ihren Kindern, die gesundheitlichen, medizinisch-sozialen und/oder psychosozialen Risikogruppen zuzuordnen sind z. B. :

  • Alkohol- und Drogenabhängige,
  • Mütter mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung,
  • chronisch kranke Frauen (u.a. psychisch kranke),
  • minderjährige Mütter,
  • Mütter mit psychosozialen Problemstellungen (Partnerproblemen, Straffälligkeit, Verdacht auf Kindesmisshandlung, totes oder behindertes Kind),
  • Schwangerschaften mit besonderem Unterstützungsbedarf,
  •  sozial benachteiligte Familien.

 

Familienhebammen üben eine aufsuchende Tätigkeit aus. Die Betreuung findet in der Regel im vertrauten häuslichen Bereich statt. (Home-Based-Angebot)

 

Neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme wie Vorsorge, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge, Stillberatung, Ernährungsberatung, Anleitung zur Pflege etc. erstreckt sich das Angebot einer Familienhebamme zudem auf die Motivation zur Selbsthilfe und die Förderung der Selbsthilfepotentiale der Mütter.

Familienhebammen sind eingebunden in eine Struktur interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen. Neben der engen Kooperation nutzen sie diese zur Aufklärung über und Vermittlung in weiterführende Dienste wie Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzte/Kinderärzte, Gesundheitsdienste, Jugendamt, Sozialamt, ARGE, Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten, Psychologen etc.

 

Traditionell ist der Beruf von Hebammen und Kinderkrankenschwestern positiv mit Hilfe, Unterstützung und Lebensabschnittsbegleitung assoziiert und bietet eine befristete Unterstützungsmöglichkeit für Risikofamilien mit hoher Akzeptanz. Dies ermöglicht ihnen sich für das Wohl des Kindes und der Mutter auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene einzusetzen, vermeidbare Gefahren zu erkennen und deren Folgen abzuwenden oder zu mildern. Zunächst haben (Familien-)Hebammen im Rahmen der regulären Krankenkassenleistungen einen sehr niedrigschwelligen Zugang zu Schwangeren und jungen Müttern.

 

Zukünftiges Konzept

 

Im Rahmen eines abgestimmten Projektes zur Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim sollen nun auch in der Stadt Hildesheim und im Landkreis Hildesheim Familienhebammen zu einem festen Bestandteil der Angebotspalette in der Erziehungshilfe werden.

 

Durch die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ und die Kooperation zwischen Stadt und Landkreis wurde eine Familienhebammenzentrale mit Anbindung an das Gesundheitsamt errichtet. Diese Anbindung bietet einen niedrigschwelligen Zugang zu den Müttern, der nicht in einem ersten Schritt durch die Jugendverwaltung bestimmt ist.

 

Die Aufgabe der Koordination ist durch eine Koordinierungsstelle im jeweiligen Jugendamt ggf. durch eine gemeinschaftliche Koordinierungsstelle von Stadt und Landkreis zu erfüllen. Die Koordinierungsstelle fungiert als erste fallunabhängige Koordinierungspartnerin und begleitet die Mitarbeiterinnen der Familienhebammenzentrale beim Aufbau und in der Arbeit des Netzwerkes.

 

Im Rahmen einer einzelfallbezogenen Hilfegewährung erfolgt im weiteren bei festgestelltem Bedarf nach Antragstellung und Fallberatung im jeweiligen Jugendamt eine Hilfegewährung. In bestimmten Ausnahmefällen kann das Jugendamt auf der Grundlage einer anonymen Fallberatung mit der Hebamme/der Familienhebammenzentrale ebenfalls i.d.R. eine befristete Erziehungshilfe gewähren. Die längste Gewährungsdauer beträgt 12 Monate insgesamt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt

 

Die Auswirkungen auf den Haushalt gliedern sich in fallbezogene Kosten und Personalkosten.

 

Für einen Einstieg in das Projekt wird derzeit von einem durchschnittlichen Fallaufkommen von ca. 10 Fällen pro Jahr ausgegangen. Das Kostenvolumen orientiert sich an den im Pilotprojekt empfohlenen einzusetzenden Mitteln. Nach einer Einführungsphase von zwei Jahren ist der Bedarf auszuwerten.

 

Konzept der Stadt Hildesheim:

 

Unter der Prämisse, dass in ca. 25 % der Risikofamilien eine Familienhebamme durch das Jugendamt eingesetzt wird:

 

0,25 Stelle sozialpädagogische Fachkraft E 9 TVöD:                                           14.500 €

Sachkosten (bei Stellenausweitung vorhandener Mitarbeiterin)                             5.000 €

 

10 Fälle mit durchschnittlich 2 Wochenstunden x 52 Wochen á 38 €                  39.520 €

 

Jährliche Gesamtkosten:                                                                                       59.020 €

 

Die Berechnung fußt auf einem fallbezogenen flexiblen Stundenkontingent mit einem Betreuungsrahmen von 2 Wochenstunden pro Fall und einer Betreuungszeit über das gesamte Jahr. In Hilfeplanverfahren werden ggf. Abstufungen vorgenommen.

 

Für die fallbezogenen Kosten von 39.520 € muss der Ansatz der Haushaltsstelle 45500.760000 entsprechend erhöht werden. Die Personal- und Sachkosten in Höhe von 19.500 € jährlich für die Stellenausweitung im Sozialen Dienst sind darüber hinaus zur Verfügung zu stellen.

 

Ein Deckungsvorschlag für die Mehraufwendungen kann derzeit nicht gemacht werden. Frühestens mittelfristig sind Einsparungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung insbesondere im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu erwarten. Zudem ist davon auszugehen, dass gemäß den Erfahrungen anderer Kommunen Kindeswohlgefährdungen auf diesem Wege adäquat vermieden werden können und kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen im Rahmen von Folgekosten ebenfalls eingedämmt werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umsetzung des Konzeptes zum Einsatz von Familienhebammen in der Stadt Hildesheim wird zugestimmt. Die dadurch entstehenden Folgekosten werden im Haushalt berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

 

Stammbaum:
08/244   Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim; Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen   50 Fachbereich Soziales und Jugend   Beschlussvorlage
08/244-1   Maßnahmen zu Kindergesundheit, Kinder- und Familienförderung und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Hildesheim; Modul 1: Prävention von Kindesvernachlässigung durch die aufsuchende Arbeit von Familienhebammen   50 Fachbereich Soziales und Jugend   Beschlussvorlage
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