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Vorlage - 22/313  

Betreff: Sanierung der großen Sporthalle der Robert-Bosch-Gesamtschule - Förderantrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.09.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Objekts:

 

Die große Sporthalle der Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG) ist mit ihren vier Hallenteilen und einer Bruttogeschoßfläche von rund 4000 m² die mit Abstand größte öffentliche Schulsporthalle in Hildesheim und verfügt u.a. über eine für 550 Personen ausgelegte Zuschauertribüne, eine Kurzstreckentartanbahn, eine Weitsprunganlage, einen Gymnastikraum und einen Ballettsaal. Mit diesen Ausstattungsmerkmalen bietet die Sporthalle über den reinen Schulsport hinaus umfassende Nutzungsmöglichkeiten an, die in Stadt und Landkreis durchaus ein Alleinstellungsmerkmal darstellen.

 

Zustand des Objekts:

 

Bei der Halle liegt ein erheblicher Sanierungsstau vor, dem kurz- bis mittelfristig zu entgegnen ist, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten. Ausfallrisiken im Bereich der technischen Anlagen sind bereits jetzt zu tragen. Die 1978 errichtete Halle erfuhr bisher keine umfassenden Sanierungen. Die technischen Anlagen (z.B. Elektro, Sanitär, Grundleitungen, Lüftung, Beheizung) sind weitestgehend abgängig und müssen ersetzt werden. In der Dachebene treten laufend Undichtigkeiten auf. Die gesamte Gebäudehülle verfügt über erhebliche energetische Mängel und ist zustandsbedingt sanierungsbedürftig. Anpassungen im Bereich des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Akustik sind vorzunehmen. Zudem ist die optische Verschleißgrenze des Gebäudes überschritten.

 

Inanspruchnahme von Fördermitteln:

 

Der erhebliche Instandsetzungsbedarf war in den letzten Jahren in den Gremien häufiger thematisiert worden. Um den erheblichen finanziellen Herausforderungen des Projekts entsprechen zu können, sollten geeignete Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Es wurde davon ausgegangen, dass mit dem Hintergrund der Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz sowie dem Abbau von Sanierungsstau bei öffentlicher Infrastruktur mit der Auflage geeigneter Förderprogramme zu rechnen ist. Nachdem ein auf die Gesamtsanierung abzielender Förderantrag 2020/2021 nicht bewilligt wurde, ist nun ein weiteres geeignet erscheinendes Förderprogramm aufgelegt worden, für welches jetzt die Anträge zu stellen sind.

 

Förderziele des Bundesprogramms:

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ setzt einen besonderen Instandhaltungsrückstand bei Schwimmhallen und Sportstätten voraus.

 

Die wesentlichen Programmziele sind die Folgenden:

-          Besondere regionale oder überregionale Bedeutung

-          Hohe energetische Wirkung

-          Anpassungsleistung an den Klimawandel

-          Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

-          Förderung der sozialen Integration in der Kommune

-          Absenkung von Treibhausgasemissionen

-          Nachhaltigkeit

-          Geringer Ressourcenverbrauch (Erhalt von baulichem Bestand)

-          Barrierefreiheit

-          Abbau von Sanierungsstau und Modernisierung

 

Fördereignung des Vorhabens:

 

Neben den für eine Antragstellung gut passenden Förderzielen eignet sich die große Sporthalle der RBG aufgrund bereits teilweise vorliegender Technikplanungen von den städtischen Gebäuden am besten für eine Bewerbung.

 

Neben dem Erhalt verschiedener für die Stadt einzigartiger Nutzungsmöglichkeiten durch die Sanierung und Modernisierung des Objekts, besteht auch ein großes Potenzial an energetischen Maßnahmen. Diese reichen von der Reduzierung des derzeit hohen Energieverbrauchs über eine verbesserte Dämmung der Gebäudehülle, dem Einsatz energiesparender Haustechnik, dem Anschluss an das Wärmenetz der EVI und der Errichtung einer großen, unverschatteten und geschützten PV-Anlage zur Versorgung von Sporthalle und Schule mit Strom. Darüber hinaus stellt die Sanierung der Sporthalle ein Element des Programms „Sportstadt Nordstadt“ dar und lässt sich mit zahlreichen Synergien in die ebenfalls geförderten und derzeit in der Umsetzung befindlichen Sanierungen der Außensportflächen und der Mehrzweckhalle integrieren. Hierzu könnte beispielsweise auch das Bereitstellen barrierefreier Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten für die Außensportflächen zählen.

 

Projektkosten und städtischer Finanzierungsanteil:

 

Eine erste grobe Kostenermittlung sieht für die Umsetzung des Vorhabens einen Finanzmittelbedarf von rund 10 Mio. € vor. Vergleichsweise würde ein Abbruch und die Neuerrichtung der Halle entsprechend der Kosten für die unlängst beauftragten Hallenneubauten in Himmelsthür und an der Brombergerstraße rund 15 Mio. € kosten.

 

Das Förderprogramm sieht im Falle der Bewilligung eine Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vor. Der Bundesanteil der Förderung soll zwischen mindestens 1 Mio. € und maximal 6 Mio. € liegen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kommunen in Haushaltsnotlage steigt diese auf 75 %. Die Einschätzung der Haushaltsnotlage wird sich vermutlich auf die Situation im Frühjahr des Jahres 2023 beziehen. Zu diesem Zeitpunkt wird eine neue Einschätzung der Haushaltslage der Stadt seitens der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung erforderlich.

 

Da die Förderung die Fertigstellung des Vorhabens spätestens im Jahr 2027 vorsieht, ergeben sich für die Stadt Hildesheim zum derzeitigen Zeitpunkt die folgenden Finanzierungsszenarien, die den städtischen Finanzierungsanteil in der mittelfristigen Finanzplanung wie folgt grob abbilden:

 

Städtischer Finanzierungsanteil

Haushaltsjahr Ohne Förderung Bei 45 %-Förderung Bei 75 %-Förderung

2024    1 Mio. €  0,55 Mio. €  0,25 Mio. €

2025    5 Mio. €  2,75 Mio. €  1,25 Mio. €

2026     4 Mio. €  2,20 Mio. €  1,00 Mio. €

Gesamt 10 Mio. €  5,50 Mio. €  2,50 Mio. €

 

Antragsverfahren:

 

Das Antragsverfahren untergliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase stellt sich als Interessenbekundungsverfahren dar. Es ist eine Projektskizze einzureichen. Nach deren Bewertung beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form eines Zuwendungsantrags.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist seitens der Stadtverwaltung eine den Förderrichtlinien entsprechende Projektskizze zu erarbeiten. Diese muss dem Fördermittelgeber bis zum 30.09.2022 einschließlich eines Beschlusses des Stadtrats, mit der die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, übermittelt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Teilnahme an dem dargestellten Projektaufruf mit dem Vorhaben „Sanierung der Sporthalle der RBG“ wird gebilligt. Der Aufnahme des Projektes in die mittelfristige Finanzplanung von 2024 - 2026 wird entsprechend der dargestellten Förderszenarien für beide Förderquoten zugestimmt. Der Haushaltsansatz erhält einen Sperrvermerk zur Freigabe der Maßnahme. Eine Freigabe erfolgt nur bei vorliegender Förderzusage über eine der beiden dargestellten Förderszenarien.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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