Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/012-1  

Betreff: Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim
- Ergänzungsvorlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möhle, UlfBezüglich:
18/012
Federführend:50.1 Allgemeine Aufgaben, Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.02.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührenkalkulation  
geänderter Entwurf Gebührenordnung  
geänderte Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

  1. Als Anlage zu dieser Vorlage wird die Kalkulation vorgelegt, auf deren Basis die Ge­bühren ermittelt worden sind.

 

In der Spalte „geplante Kosten 2018 für 3150004“ sind die für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Kosten für den Betrieb der Unterkünfte dargestellt. Dies sind insbesondere die Kosten für Mieten, Grundstücks- und Bauunterhaltung, Ausstattung/Möblierung, Energie, Betreuung sowie die städtischen Personalkosten. Diese Kosten sind auf die einzelnen Unterkünfte aufgeteilt. Kosten, die konkret einer bestimmten Unterkunft zugeordnet werden konnten, sind dieser auch zugerechnet worden (z.B. Mieten). Die anderen Kosten wurden nach m² umgelegt, d.h. im Verhältnis der Größe der einzelnen Unterkunft zur Gesamtfläche aller Unterkünfte. Dies erfolgte differenziert für Flüchtlings- und für Wohnungslosenunterkünfte. Im Ergebnis konnten so für jede Unterkunft Kosten pro Platz und Monat errechnet werden. Hier wurde nun der Durchschnittswert für Gemein­schafts- und für Obdachlosenunterkünfte gebildet. Dieser beträgt pro Person in der Gemeinschaftsunterkunft 394,97 Euro, in der Obdachlosenunterkunft 514,20 Euro. Diesen Werten wurden die Höchstwerte nach der Geschäftsanweisung des Landkreises Hildesheim zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 - 3 SGB II gegenübergestellt. Im Ergebnis liegen bis auf eine Position alle Gebührenkonstellationen über der Höchstgrenze, sodass jeweils die Höchstgrenze als Gebühr festzulegen ist. Lediglich die Kosten für eine Einzelperson in der Gemeinschaftsunterkunft liegen mit 394,97 Euro um 1,03 Euro unter der Höchstgrenze, sodass hier der Wert von 394,00 Euro festgesetzt werden soll.

 

  1. Der Entwurf der Gebührenordnung ist dieser Vorlage in einer in zwei Punkten korri­gierten Fassung noch einmal beigefügt: Die Korrekturen sind:

 

a)   Die tatsächlichen Kosten pro Platz für eine Einzelperson in der Gemeinschafts­unterkunft betragen - wie oben dargestellt - 394,97 Euro. In der Gebührenordnung war an dieser Position versehentlich ein nicht zutreffender Betrag genannt. Daher ist in § 6 Abs. 1 nunmehr die Gebühr für 1 Person auf 394,00 Euro (statt bisher 315,00 Euro) geändert worden.

 

Dadurch erhöhen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf 271.000,00 Euro. Davon entfallen nunmehr 43.000,00 Euro auf den Landkreis Hildesheim. Die Mehreinahmen für die Stadt durch die Gebührenerhöhung betragen daher nunmehr 228.000,00 Euro. Eine geänderte Folgekostenabschätzung ist beigefügt.

 

b)   Wie in der Vorlage dargestellt, zahlt der ganz überwiegende Teil der wohnungslosen Personen die Gebühr nicht selbst, sondern bezieht Transferleistungen, und die Ge­bühr wird daher im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) II vom Jobcenter Hildesheim getragen. Um gleichwohl eventuelle soziale Härten bei den wenigen ver­bleibenden Selbstzahlenden auszuschließen, wird vorgeschlagen, folgenden zusätz­lichen Paragraphen in die Gebührenordnung aufzunehmen:

 

„§ 9

 

Gebührenermäßigung, Gebührenbefreiung

 

Von der Erhebung einer Gebühr kann in Fällen unbilliger Härte ganz oder teilweise abgesehen werden.“

 

Der bisherige § 9 wird § 10.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim in der anliegenden Fassung dieser Ergänzungsvorlage wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

-Gebührenkalkulation

-geänderter Entwurf der Gebührenordnung

-geänderte Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenkalkulation (420 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich geänderter Entwurf Gebührenordnung (109 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich geänderte Folgekostenabschätzung (35 KB)      
Stammbaum:
18/012   Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim   50.1 Allgemeine Aufgaben, Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe   Beschlussvorlage
18/012-1   Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim - Ergänzungsvorlage   50.1 Allgemeine Aufgaben, Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe   Beschlussvorlage
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