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Vorlage - 17/307  

Betreff: Sporthallenbedarf an den Schulstandorten Himmelsthür und Bromberger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Donat, Martina
Federführend:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
17.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport geändert beschlossen   
Ortsrat Himmelsthür Information
18.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
01.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.11.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Information
14.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

  1. Schulstandort Himmelsthür

 

Mit Beschluss vom 28.08.2017 hat der Rat den Umzug der Geschwister-Scholl-Schule in das Gebäude der Anne-Frank-Schule beschlossen. Ferner wurde beschlossen, dass am Stand­ort der Realschule Himmelsthür die bestehende Sporthalle abgerissen und eine neue 2-Feld-Halle errichtet wird, es sei denn, dass bis zu den Haushaltsberatungen von der Verwaltung nachgewiesen werden kann, dass eine 1-Feld-Halle für die schulischen und vereinsmäßigen Belange dauerhaft ausreichend ist, oder dass der Landkreis entgegen seiner jetzigen Aus­sage doch noch Hallenkapazitäten am Gymnasium zur Verfügung stellen kann (siehe VO 17/284).

 

  1. Bedarfsermittlung (Sollbedarf Vormittag)

 

Nach dem Umzug der Geschwister-Scholl-Schule ergibt sich für den Schulstandort Himmels­thür folgender Bedarf an Hallenzeiten:

 

1.1.       Realschule Himmelsthür

 

1.1.1. Derzeitiger Bedarf bei einer grundsätzlichen Dreizügigkeit (nur 1 Jahrgang vierzügig)

 

a)      Grundbedarf:

Laut der aktuellen Stundentafel sind zwei Sportstunden je Woche und Klasse vorgesehen.

19 Klassen x 2 Std./Woche38 Std./Woche

 

b)      Zusatzbedarf:

Sportprofil: 3 Klassen x 1 Std./Woche+   3 Std./Woche

Wahlpflichtkurse: 6 Kurse x 2 Std./Woche + 12 Std./Woche

Wahlpflichtkurs „Sport und Gesundheit“+   2 Std./Woche

Sportförderunterricht (5 - 7 Jg.): 3 Jahrgänge x 1 Kl. x 2 Std./Woche+   6 Std./Woche

Summe   61 Std./Woche

abzüglich der Schwimmzeiten (2 Jg. x 3 Kl. x 1 Std.+ 1Jg. x 3 Kl. x 2 Std.)- 12 Std. /Woche

Gesamt   49 Std./Woche

dies entspricht 1,63 Hallenteilen

 

Da von weiter steigenden Schülerzahlen der Realschule auszugehen ist, werden in den nächsten Jahren zusätzliche Kapazitäten benötigt.

 

1.1.2. Bedarf bei Erreichen der Vierzügigkeit

 

a)      Grundbedarf:

24 Klassen x 2 Std./Woche48 Std./Woche

 

b)      Zusatzbedarf:

Sportprofil: 4 Klassen x 1 Std./Woche+   4 Std./Woche

Wahlpflichtkurse: 8 Kurse x 2 Std./Woche + 16 Std./Woche

Wahlpflichtkurs „Sport und Gesundheit“+   2 Std./Woche

Sportförderunterricht (5 - 7 Jg.): 3 Jahrgänge x 1 Kl. x 2 Std./Woche+   6 Std./Woche

Summe   76 Std./Woche

abzüglich der Schwimmzeiten (2 Jg. x 4 Kl. x 1 Std. + 1Jg. x 4 Kl. x 2 Std.)- 16 Std. /Woche

Gesamt   60 Std./Woche

dies entspricht 2,0 Hallenteilen

 

Die Realschule Himmelsthür ist eine sogenannte „sportfreundliche Schule“ und wurde von der Landesschulbehörde als solche anerkannt. Schulen dieser Art zeichnen sich durch viel­fältige Angebote in Sport, Fitness und gesunder Ernährung für alle Schülerinnen und Schüler aus. Einer der wichtigsten Schwerpunkte im Schulprogramm ist somit das Profil „Sport“. Bereits seit dem Schuljahr 2006/07 hat die Realschule eine Sportklasse eingerichtet. Ziel ist es, sportlich begabte und begeisterte Schülerinnen und Schüler an der Schule zu konzen­trieren, ihnen die Möglichkeiten einer optimalen Förderung ihres sportlichen Talents zu geben, ihre schulische, pädagogische und soziale Betreuung neben dem Training sicher­zustellen sowie Schule und Training zu koordinieren. Verpflichtend ist außerdem für einzelne Jahrgänge eine 3. Sportstunde pro Woche. Die Realschule hat für den Ganztagsbetrieb vier Sportvereine als Kooperationspartner und bietet somit auch ein sehr großes sportbetontes Nachmittagsprogramm an.

 

1.2.       Grundschule Himmelsthür und Grundschule St. Martinus

 

Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf der beiden Grundschulen auch perspektivisch mit insgesamt 26 Std./Woche konstant bleibt. Dies entspricht 0,9 Hallenteilen. Darüber hinaus benötigt auch die Grundschule Himmelsthür Hallenzeiten am Nachmittag im Rahmen des Ganztagsbetriebs.

 

Ergebnis

Da mit einer 1-Feld-Halle im Vormittagsunterricht 30 Schulstunden pro Woche (5 Wochen­tage à 6 Schulstunden) abgedeckt werden können, beträgt der Bedarf für den Schulsport am Standort Himmelsthür 2,9 Hallenteile.

 

  1. Bedarfsdeckung (Istzustand)

 

Der Sportunterricht der drei städtischen Schulen findet derzeit in folgenden Hallen statt:

-1-Feld-Halle der Stadt am Standort Jahnstraße

-1-Feld-Halle der Stadt am Standort Danziger Straße

-zwei 2-Feld-Hallen des benachbarten Gymnasiums Himmelsthür (anteilige Nutzung)

-Gymnastikraum des Gymnasiums Himmelsthür (anteilige Nutzung)

 

Im November letzten Jahres hat der Landkreis Hildesheim mitgeteilt, dass die von den städtischen Schulen belegten Stunden in den Hallen des Gymnasiums Himmelsthür aufgrund des erhöhten Eigenbedarfs, der sich u.a. aus dem Wechsel von G8 auf G9 ergibt, ab dem Schuljahr 2018/19 nur noch eingeschränkt und spätestens ab dem Schuljahr 2020/21 gar nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Diese Aussage wurde vom Landkreis am 11.09.2017 noch einmal schriftlich bestätigt, sodass zur Deckung des prognostizierten Hallenbedarfs der städtischen Schulen die Schaffung eines weiteren Hallenspielfeldes erforderlich ist. Dies könnte durch die Sanierung der alten Halle am Standort Jahnstraße und den Bau einer weiteren 1-Feld-Halle erfolgen oder durch die Errichtung einer 2-Feld-Halle. Dabei bietet eine 2-Feld-Halle gegenüber zwei 1-Feld-Hallen folgende Vorteile:

 

Schulische Nutzung

Im Bereich der schulischen Nutzung hat eine 2-Feld-Halle den Vorteil, dass sie sowohl im Ganzen für Ballsportarten, die größere Felder benötigen, als auch parallel für unterschied­liche Sportangebote genutzt werden kann.

 

Vereinssport

Der TuS Grün-Weiß Himmelsthür ist mit rd. 1.000 Mitgliedern einer der größten Hildesheimer Vereine und hat in den Bereichen Fußball und Handball mehrere Jugend- und Erwachse­nenmannschaften, für die bislang keine ausreichenden Trainingszeiten in einer großen Halle zur Verfügung stehen. Ferner können die Punktspiele im Handball momentan nur in der großen 2-Feld-Halle des Landkreises stattfinden, da nur diese über ein ausreichend großes Spielfeld verfügt. Zwei 1-Feld-Hallen ermöglichen auch weiterhin keinen Wettkampfbetrieb für Handball und andere Ballsportarten. Demgegenüber verbessern sich durch eine 2-Feld-Halle zum einen die Trainingsmöglichkeiten deutlich, zum anderen können dort auch Punkt­spiele stattfinden.

 

Bauliche Aspekte

Durch den notwendigen Abriss des alten Lehrschwimmbeckens und des Umkleidetrakts besteht jetzt die Chance, auch die alte sanierungsbedürftige 1-Feld-Halle abzureißen und einen ganz neuen Baukörper zu schaffen. Dieser wertet den Schulstandort optisch auf und bildet ein Pendant zur angrenzenden modernen Mensa am Gymnasium. Zudem ist ein kom­plett neues Gebäude unterhaltungstechnisch und energetisch effektiver als zwei 1-Feld-Hallen.

 

 

  1. Schulstandort Bromberger Straße

 

Die Oskar-Schindler-Schule und die GS Auf der Höhe haben am 13.02.2017 aus folgenden Gründen einen gemeinsamen Antrag auf Verbesserung der Sporthallensituation am Standort Marienburger Höhe gestellt:

-Die Hallenkapazitäten sind nicht ausreichend.

-Die Hallengrößen entsprechen mit ca. 300 m² nicht denen einer Standardsporthalle von 405 

-Es fehlen Umkleide- und Duschmöglichkeiten für Lehrkräfte.

-Die Hallen sind aufgrund ihres Alters stark sanierungsbedürftig.

 

  1. Bedarfsermittlung

 

1.1.       Oskar-Schindler-Gesamtschule im Schuljahr 2017/18 (im Vormittagsunterricht)

 

a)             Grundbedarf:

Laut der aktuellen Stundentafel sind zwei Sportstunden je Woche und Klasse vorgesehen.

27 Klassen x 2 Std./Woche54 Std./Woche


b)             Zusatzbedarf:

Sportprofil (3. Sportstunde): 2 Jahrgänge (8 Klassen) x 1 Std./Woche+  8 Std./Woche

Wahlpflichtkurse: 2 Kurse x 4 Std./Woche +  8 Std./Woche

Sportförderunterricht: 3 Kurse x 2 Std./Woche+  6 Std./Woche

Summe   76 Std./Woche

abzüglich der Schwimmzeiten - 16 Std. /Woche

Gesamt  60 Std./Woche

dies entspricht 2 Hallenteilen

 

1.2. GS Auf der Höhe im Schuljahr 2017/18 (im Vormittagsunterricht)

 

a)      Grundbedarf:

Laut der aktuellen Stundentafel sind zwei Sportstunden je Woche und Klasse vorgesehen.

12 Klassen x 2 Std./Woche24 Std./Woche

 

b)      Zusatzbedarf:

Sportprofil: 3 Klassen x 1 Std./Woche+  3 Std./Woche

Sportförderunterricht: 4 Kurse x 2 Std./Woche+  8 Std./Woche

Summe   35 Std./Woche

abzüglich der Schwimmzeiten (1 Jg. x 3 Kl. x 2 Std.)-   6 Std./Woche

Gesamt   29 Std./Woche

dies entspricht 1 Hallenteil

 

Ergebnis

Die beiden städtischen Schulen haben einen Bedarf von 89 Sportstunden pro Woche. Dies entspricht 3 Hallenteilen.

 

  1. Bedarfsdeckung

 

Der Sportunterricht der beiden städtischen Schulen findet derzeit in folgenden Hallen statt:

-1-Feld-Halle mit einer Größe von 305 m² am Standort Bromberger Straße. Die Halle wird vorrangig durch die Grundschule Auf der Höhe genutzt.

-1-Feld-Halle mit einer Größe von 310 m² sowie einem Gymnastikraum von 155 m² am Standort Schillstraße. Die Halle wird derzeit durch die Oskar-Schindler-Gesamtschule genutzt.

-Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (anteilige Nutzung)

 

In den beiden städtischen Hallen stehen 60 Stunden pro Woche zur Verfügung. Darüber hinaus werden derzeit einige Hallenstunden beim Landesbildungszentrum für Hörgeschä­digte angemietet. Dennoch reichen die Hallenkapazitäten nicht aus, um an der Oskar-Schindler-Gesamtschule einem fachlich fundierten Sportunterricht gerecht zu werden und ein angemessenes Ganztagsangebot zu ermöglichen.

 

Zudem entsprechen beide Hallen mit einer Größe von jeweils ca. 300 m² nicht den Maßen einer Standardhalle (405 m²) und sind damit zu klein, um große Sportspiele (Vorgabe im Kerncurriculum Sport für weiterführende Schulen) zu erfüllen. Ferner fehlen in der Halle Bromberger Straße Umkleide- und Duschmöglichkeiten für Lehrkräfte.

 

Diese Situation ist auf Dauer insbesondere für eine weiterführende Schule unzureichend, so­dass zur Deckung des o.g. Hallenbedarfs der städtischen Schulen die Schaffung eines weiteren Hallenspielfeldes erforderlich ist.

 

Der Bau einer zusätzlichen 1-Feld-Halle bietet sich aber nicht an, da dann die alte Halle mit ihrer geringen Größe erhalten bliebe. Aus diesem Grund sollte die alte Sporthalle an der Bromberger Straße abgerissen werden und könnte durch den Neubau eine 2-Feld-Halle für die Oskar-Schindler-Gesamtschule ersetzt werden.

 

Dies würde aber bedeuten, dass die GS Auf der Höhe die alte Halle in der Schillstraße nutzen müsste. Derzeit nutzt die Grundschule die Halle an der Oskar-Schindler-Gesamt­schule, weil der Weg über die Marienburger Straße für die Grundschüler gefährlich ist. Sinnvoller ist es somit, den gesamten Sporthallenbedarf für beide Schulen am Standort Bromberger Straße abzubilden und dort eine 3-Feld-Halle zu errichten, die perspektivisch das Schulzentrum stärken würde.

 

Zudem bietet eine 3-Feld-Halle gegenüber mehreren 1-Feld-Hallen folgende Vorteile:

 

Schulische Aspekte

Hinsichtlich der Vorteile einer Mehr-Feld-Halle wird auf Ziffer I.2. verwiesen.

 

Vereinssport

Da die Stadt Hildesheim nur über wenige 3-Feld-Hallen (Ochtersum und Stadtmitte) verfügt, sind diese Hallen sehr stark frequentiert. Eine Verteilung der Nutzungen auf mehrere Hallen wäre deshalb vorteilhaft. Weiterhin böte die Halle für die vier ansässigen Sportvereine im Bereich Marienburger Höhe/Itzum sehr gute Trainingsmöglichkeiten.

 

Bauliche Aspekte

Durch den Abriss der alten Halle in der Bromberger Straße bestünde jetzt die Chance, einen ganz neuen Baukörper zu schaffen. Dieser wertet den Schulstandort optisch auf und würde ihn weiter stärken. Zudem ist ein komplett neues Gebäude unterhaltungstechnisch und ener­getisch effektiver als einzelne Hallen. Die Halle bzw.das freiwerdende Grundstück in der Schillstraße könnte eventuell für die benachbarte Kita in der Körnerstraße genutzt werden. Außerdem entfällt bei der Realisierung der Neubaulösung auch ganz oder teilweise die erfor­derliche umfangreiche Sanierung und Modernisierung der Bestandsbauten.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

  1. Standort Himmelsthür

 

Die erforderlichen Mittel für die Errichtung einer 2-Feld-Halle am Standort Himmelsthür sind in den Haushaltsjahren 2018/2019 bereitzustellen. Mit Beginn der Baumaßnahme wird die städtische Halle in Himmelsthür am Standort Jahnstraße nicht mehr zur Verfügung stehen. Da die Anzahl der beim Landkreis zur Verfügung stehenden Hallenzeiten bis zum Schuljahr 2020/21 kontinuierlich abnehmen wird, sollte mit der Baumaßnahme schnellstmöglich begon­nen werden.

 

Für den Sporthallenbau sind folgende Mittel in den Haushaltsplanentwurf eingestellt worden:

Haushaltsjahr 2018       400.000 €

Haushaltsjahr 2019  2.800.000 €

Summe3.200.000 €

Der Ansatz war für die Grundsanierung der bestehenden Halle und die Erweiterung um eine weitere 1-Feld-Halle sowie der Erneuerung des abgängigen Gebäudetrakts mit den Nutzungsbereichen Sanitär, Umkleiden und Duschen vorgesehen. Für den Bau einer 2-Feld-Halle müssten die angemeldeten Ansätze in der Summe auf 3,5 Mio. Euro angepasst werden.


  1. Standort Bromberger Straße

 

Am Standort Bromberger Straße muss durch die Bauverwaltung geprüft werden, ob der Bau einer 3-Feld-Halle baufachlich, planungsrechtlich und bauordnungstechnisch möglich ist, insbesondere sind aufgrund der benachbarten Tonkuhle die örtlichen Bodenverhältnisse zu berücksichtigen.

 

Für den Bau einer weiteren 1-Feld Halle sind folgende Mittel in den Haushaltsplanentwurf eingestellt worden:

 

Haushaltsjahr 2018      100.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2019 1.615.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2020      370.000,00 Euro

Summe2.085.000,00 Euro

 

Zusätzlich waren auch insgesamt 650.000,00 Euro für die Grundsanierung der alten Sporthalle in der Bromberger Straße vorgesehen.

 

Bei einen positiven Ergebnis der umfangreichen Vorplanung und Kostenermittlung für eine 3-Feld Halle müssten die angemeldeten Baukosten entsprechend angepasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

-Die 1-Feld-Halle und deren Nebengebäude am Standort Jahnstraße in Himmelsthür werden abgerissen und durch eine neue 2-Feld-Halle mit Sanitär- und Umkleidetrakt ersetzt. Die Haushaltmittel werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt.

 

-Für den Standort Bromberger Straße ergeht ein Planungsauftrag an die Verwaltung, den Abriss der vorhandenen 1-Feld-Halle und den Bau einer 3-Feld-Halle zeitnah baufachlich, planungsrechtlich und bauordnungstechnisch zu prüfen. Bei einem positiven Ergebnis werden die Baukosten in den nächsten Haushaltsjahren 2018 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Halle / das Grundstück in der Schillstraße durch die benachbarte Kita Körnerstraße genutzt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

Stammbaum:
17/307   Sporthallenbedarf an den Schulstandorten Himmelsthür und Bromberger Straße   51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport   Beschlussvorlage
17/307-1   Sporthallenbedarf an den Schulstandorten Himmelsthür und Bromberger Straße   65 Fachbereich Gebäudemanagement   Beschlussvorlage
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