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Beschlussvorschlag:
a) Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HM 155 „Am Marienfriedhof“ wird zwecks Herstellung von 30 Einstellplätzen auf dem Gelände des Marienfriedhofs gem. § 2 Abs. 1 BauGB, wie mit Vorlage 16/281 erläutert, beschlossen. Zum Ausgleich des Eingriffs erhält das restliche Gelände des Marienfriedhofs eine noch zu konkretisierende Aufwertung, welche durch Mittel i.H.v. bis zu 25.000 € finanziert wird.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
b) Unbeschadet dessen wird die Verwaltung alternativ hierzu weiter prüfen, ob sich eine andere finanziell angemessene Lösung kurzfristig realisieren lässt. Sollte dies der Fall sein, ist die Verwaltung ermächtigt, statt der Herstellung der Einstellplätze gem. Buchstabe a) diese Lösung umzusetzen, sofern die Kosten hierfür nicht 115.000 € übersteigen.
c) Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – eine Herstellung der Einstellplätze gem. Varianten a) und b) scheitern sollte, ist die Verwaltung ermächtigt, entweder das Angebot des Investors für die Bahnhofsschule zur Herstellung der Einstellplätze auf dem Grundstück des Bleistiftgebäudes anzunehmen oder Variante b) ohne die Kostenbeschränkung auf 115.000 € umzusetzen. Die Verwaltung wird hierbei die wirtschaftlich günstigste Variante wählen.
Anlage/n:
keine.
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