|
|
Sachverhalt:
Der in der Vorlage 14/318 dargestellte Geltungsbereich für die 11. Änderung des Bebauungsplanes HO 1 "Marienburger Platz" schließt Teile der Marienburger Straße ein. Für diese Teilbereiche existiert bereits der seit dem 08.10.2003 rechtsverbindliche Bebauungsplan HO 277 "Marienburger Straße". Eine Überplanung ist hier nicht notwendig. Daher wurde der Geltungsbereich entsprechend zurückgenommen, so dass die Marienburger Straße außerhalb des Geltungsbereichs der 11. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Marienburger Platz" liegt.
Der Aufstellungsbeschluss der 11. Änderung des Bebauungsplanes HO 1 "Marienburger Platz" soll entsprechend des Beschlussvorschlages der Vorlage 14/318, jedoch mit dem verkleinerten Geltungsbereich, gefasst werden.
Anlage/n:
- Verkleinerter Geltungsbereich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Verkleinerter Geltungsbereich (640 KB) |
|