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Sachverhalt:
In dem Ladenzentrum an der Marienburger Straße befindet sich ein Lebensmittelmarkt, dessen bisherige Größe hinter den zeitgemäßen Marktgrößen zurückbleibt. Um perspektivisch nachhaltig den Standort des Lebensmittelvollsortimenters als Nahversorger der umliegenden Wohngebiete zu festigen, wird eine Erweiterung gewünscht.
Das Ladenzentrum liegt innerhalb des Geltungsbereichs der rechtsverbindlichen 8. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Marienburger Platz“. Um eine Erweiterung des Lebensmittelmarktes zu ermöglichen, ist es insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung des Baufeldes notwendig den bestehenden Bebauungsplan neu zu fassen.
Die Verträglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung in Bezug auf andere Nahversorgungsstandorte wurde bereits durch ein Gutachten nachgewiesen.
Nun soll der Aufstellungsbeschluss gefasst und somit der Planungsprozess eingeleitet werden.
Ziel und Zweck der Planung:
Erweiterung der Verkaufsflächen und Neuordnung von Wegerechten
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Marienburger Platz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauaufsicht durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (322 KB) | ||||
2 | öffentlich | Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten (3496 KB) |
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