Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 14/339  

Betreff: Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schöps, Peter
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
12.11.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
03.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
10.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
01.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
4. Änderungssatzung  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Um zum Erreichen des im Zukunftsvertrag enthaltenen zwingenden Ziels eines ausgeglichenen Haushalts beizutragen, soll der Vergnügungssteuersatz für Geldspielgeräte ab dem 01.01.2015 von 16 % auf 20 % angehoben werden. Obwohl der Vergnügungssteuersatz für Geldspielgeräte in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht wurde, zuletzt zum 01.01.2014 von 14 % auf 16 %, erscheint die erneute Erhöhung noch vertretbar. Der VGH Baden-Württemberg hat im Urteil vom 11.7.2012, 2 S 2995/11 festgestellt, dass ein Steuersatz von 20 % auf die Bruttokasse nicht per se als erdrosselnd angesehen werden kann. Seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hängt vielmehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, so von der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte und der Entwicklung des vergnügungssteuerpflichtigen Umsatzes.

 

Entwicklung des Steuersatzes, der Geldspielgeräte und der Spielhallen

 

Jahr

Steuersatz

Geldspielgeräte

Spielhallen

2010

8 %

419

19

2011

12 %

421

20

2012

14 %

489

20

2013

14 %

493

22

2014

16 %

523

22

 

Entwicklung des vergnügungssteuerpflichtigen Umsatzes

 

Jahr

Steuersatz

Jahresumsatz

ohne V-Steuer

Monatsdurch-schnitt

2010

8 %

9.083.587,00

756.965,00

2011

12 %

10.742.816,00

895.235,00

2012

14 %

11.169.299,00

930.774,00

2013

14 %

12.292.370,00

1.024.364,00

Bis 31.07.2014

16 %

7.429.517,00

1.061.359,00

 

Eindeutig zu erkennen ist, dass sich höhere Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte nicht negativ auf die Anzahl der Spielhallen und Geldspielgeräte und auch nicht auf die Umsätze ausgewirkt haben:

 

Spielhallen+ 15,8 %

Anzahl der Geldspielgeräte+ 24,8 %

Vergnügungssteuerpflichtige Umsätze+ 40,2 %

 

Sofern sich die vergnügungssteuerpflichtigen Umsätze auf der Höhe des Jahres 2013 stabilisieren, kann von einem jährlichen Steuermehrertrag von 400.000,00 € ausgegangen werden.

 

Nach einer Umfrage im Juni 2014 erheben in Niedersachsen folgende Städte für Geldspielgeräte einen Vergnügungssteuersatz von 20 %:

- Braunschweig

- Celle

- Lehrte

- Nordhorn (nur für in Spielhallen aufgestellte, an sonstigen Orten, z.B. Gaststätten, 17 %)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

x

ja, dann

 

nein

 

01.01.2015

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

  1. 4. Änderungssatzung
  2. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 4. Änderungssatzung (25 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (147 KB)      
Stammbaum:
14/339   Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte   20.2 Steuern und Abgaben   Beschlussvorlage
14/339-1   Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte hier: ergänzende Informationen   20.2 Steuern und Abgaben   Mitteilungsvorlage
Seitenanfang