Stadt Hildesheim

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Vorlage - 14/080  

Betreff: Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behrens, Gabriele
Federführend:11 Fachbereich Personal und Organisation Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
10.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
24.03.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsentwurf  

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung vom 17.12.2012 die „Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst“ beschlossen.

 

In dieser Satzung wurde festgelegt, dass allen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten im Ein­satzdienst das Wahlrecht zwischen dem System der Heilfürsorge mit einer Eigenbeteiligung und dem System der Beihilfe zusteht.

 

Zum Zwecke der Steigerung der Attraktivität der Stadt Hildesheim als Arbeitgeber für Berufsfeuerwehrleute ist beabsichtigt, den Anrechnungsbetrag auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten (Eigenbeteiligung) abzuschaffen. Dies erscheint insbesondere deswegen dringend geboten, weil die in der Nachbarschaft zur Berufsfeuerwehr Hildesheim gelegenen Städte Hannover, Braunschweig und Salzgitter keine Eigenbeteiligung mehr erheben. In dieser Konkurrenzsituation spielt u.a. die Kürzung der Bezüge durch den Abzug für die Heilfürsorge eine Rolle.

 

Die Beamtinnen und Beamten sollen daher zukünftig das Wahlrecht zwischen dem System der freien Heilfürsorge und dem System der Beihilfe haben.

 

Hierfür ist es erforderlich, die beigefügte „Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst“ zu beschließen. Sie ersetzt die o.a. Satzung vom 17.12.2012.

 

Die Regelung zur Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung (Altfälle) wird unverändert in die neue Satzung übernommen.

 

Die Abschaffung des Anrechnungsbetrages auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten verursacht nach gegenwärtigem Stand jährliche Kosten in Höhe von ca. 55.000,-- €, die aus den niedrigeren Personalkosten des Fachbereichs Feuerwehren und Rettungsdienst gedeckt werden.

 



Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende „Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungsentwurf (8 KB)      
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