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Vorlage - 14/016-1  

Betreff: Änderungsvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 "Zwischen Bischofskamp und Eduard-Ahlborn-Straße"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, SimoneBezüglich:
14/016
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
27.02.2014 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Die rechtsverbindliche 2. Änderung des Bebauungsplans HN 299 setzt südlich der Eduard-Ahlborn-Straße Gewerbegebiet fest. Durch die Inklusionsbemühungen der Diakonischen Werke Himmelsthür wäre es aber nun auch möglich, hier Wohnbebauung zu realisieren.

 

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, ist es erforderlich, die festgesetzte Gebietsart im Bebauungsplan in Mischgebiet zu ändern. Dies kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geschehen, da diese Änderung einem Vorhaben der Nachverdichtung dient und die in dieser Bebauungsplanänderung festgesetzte „zulässige Grundfläche“ im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 Abs. 2a BauGB wird daher auch abgesehen.

 

Angesichts der Überschaubarkeit der Auswirkungen der Planänderung und der bereits erfolgten Abstimmung mit den hauptsächlich betroffenen Eigentümern können die Beschlüsse zur Aufstellung und Auslegung nunmehr gleichzeitig gefasst werden. Daher wird die Vorlage 14/016, in der zunächst nur der Aufstellungsbeschluss zu fassen gewesen wäre, hinfällig.

 

Ziel und Zweck der Planung:

- Festsetzung eines Mischgebiets zur Ermöglichung einer Wohnnutzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 „Zwischen Bischofskamp und Eduard-Ahlborn-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  öffentlich ausgelegt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Bebauungsplanänderung
  2. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (572 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (57 KB)      
Stammbaum:
14/016   5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 "Zwischen Bischofskamp und Eduard-Ahlborn-Straße" - Aufstellungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
14/016-1   Änderungsvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 "Zwischen Bischofskamp und Eduard-Ahlborn-Straße" - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
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