|
|
Sachverhalt:
Die rechtsverbindliche 2. Änderung des Bebauungsplans HN 299 setzt südlich der Eduard-Ahlborn-Straße Gewerbegebiet fest. Durch die Inklusionsbemühungen der Diakonischen Werke Himmelsthür wäre es aber nun auch möglich, hier Wohnbebauung zu realisieren.
Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, ist es erforderlich, die festgesetzte Gebietsart im Bebauungsplan in Mischgebiet zu ändern. Dies kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geschehen, da diese Änderung einem Vorhaben der Nachverdichtung dient und die in dieser Bebauungsplanänderung festgesetzte „zulässige Grundfläche“ im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird daher auch abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung:
- Festsetzung eines Mischgebiets zur Ermöglichung einer Wohnnutzung
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans HN 299 „Eduard-Ahlborn-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (157 KB) |
|