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Sachverhalt:
Auf den Sachverhalt der Vorlage 13/532 wird Bezug genommen. Neu ist die Änderung, dass die Stadtverwaltung bis Ende März eine gewichtete Prioritätenliste mit konkreten zeitlichen Zielvorgaben erstellen soll.
Der Rat der Stadt Hildesheim möge folgendes beschließen:
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtverwaltung prüft bis zum ______, welches die tatsächliche optimale Rechtsform für eine optimale Gebäudebewirtschaftung unter den o.g. Kriterien ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob sich das Gebäudemanagement entweder in die GBG integrieren ließe oder unter Umständen auch in eine noch zu gründende städtische Dienstleistungsgesellschaft einzubringen wäre.
2.) Dabei ist das Ziel, das Gebäudemanagement zu optimieren und zu professionalisieren.
3.) Die Verwaltung legt bis zum ______ einen Zeitplan mit den einzelnen Schritten der Prüfung bis hin zu den Möglichkeiten der Umsetzung vor.
4.) Die Verwaltung ist aufgefordert bis Ende März 2014 eine gewichtete Prioritätenliste mit konkreten zeitlichen Zielvorgaben zu erstellen.
Anlage/n:
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