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Vorlage - 13/438  

Betreff: Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet
hier: Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion 13/425 aufgeworfenen Fragen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Beyer, BettinaBezüglich:
13/425
Federführend:66.2 Straßenunterhaltung, -reinigung und Bauhof Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information

 

Sachverhalt:

 

Im Antrag 13/425 sind durch die CDU-Fraktion Fragen zu Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet gestellt worden, die mit dieser Vorlage beantwortet werden.

 

1.) Wie viele mobile und fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen gibt es in der Stadt?

Zurzeit sind alle 3 Geschwindigkeitsanzeiger fest installiert, da sie auf Grund der Verträge zwischen der Jürgen Pegler e.V. an den jetzigen Standort gebunden sind. Der mobile stadteigene Geschwindigkeitsanzeiger ist defekt. Mittel für eine Ersatzbeschaffung sind für 2014 beantragt.

 

2.) In wessen Eigentum stehen sie?

Alle Geräte sind im Eigentum der Jürgen Pegler e.V.

 

3.) Wo sind sie platziert?

Spandauerweg in Höhe der Grundschule und Kindergarten, Linnenkamp stadtauswärts in Höhe der Bushaltestelle und               Wunramstraße aus Richtung Hohnsen vor der St. Godehard-Straße

 

4.) Welche Vereinbarungen gibt es mit den Stiftern der Geräte?

Der Geschwindigkeitsanzeiger im Spandauerweg geht nach 3 Jahren (Mai 2014) in das Eigentum der Stadt über. Die beiden anderen Geräte bleiben dauerhaft im Eigentum der Jürgen Pegler e.V. und sind durch die Verträge an ihrem Standort gebunden. Die Stadt gestattet der Stiftung die Geräte aufzuhängen und liefert den Anschluss und den Strom. Die Stiftung ersetzt die Geräte bzw. repariert die Geräte bei Schäden. Die Stadt ist berechtigt die Messungen auszuwerten.

 

5.) Wie lange sind sie dort bereits?

Der Geschwindigkeitsanzeiger im Spandauerweg befindet sich seit Mai 2011 dort. Die Geräte im Linnenkamp und in der Wunramstraße wurden zeitgleich im Juni 2012 aufgehängt.

 


6.) Wie lange werden sie wahrscheinlich noch funktionieren?

Die theoretische Nutzungsdauer für Geschwindigkeitsanzeiger wird mit 8 Jahren angegeben. Die Geräte, die im Eigentum der Stiftung bleiben werden bei Schäden oder Defekten durch die Stiftung repariert oder ersetzt.

 

7.) Inwiefern hat sich das Verhalten der Autofahrer in der Zeit der Messung und danach geändert?

Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen innerhalb des Stadtgebietes konnten keine Veränderungen des Verhaltens der Kraftfahrzeugführer ermittelt werden.

 

8.) Welche investiven Kosten entstehen für die Anschaffung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen?

Die investiven Kosten für Geschwindigkeitsanzeige werden auf 3.500,00 € pro Anlage geschätzt. Für die Beschaffung fallen ca. 440,00 € Abschreibungsbeträge pro Jahr innerhalb von 8 Jahren an.

 

9.) Welche Kosten entstehen für die Schaffung der Stromversorgung und Betrieb der Messanlagen?

Für die Installation und Stromversorgung und den Betrieb eines Gerätes entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 300,00 €. Für die Auswertung einer Messung fallen pro Messung Personalkosten in Höhe von 110,00 € an.

 

10.)Welche Kosten entstehen durch die Versetzung der Anlagen?

Für das Versetzen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige entstehen Kosten in Höhe von 90,00 € für Personal und Fahrzeug. Bei der Standortwahl für die Geschwindigkeitsanzeiger ist zu beachten, dass aus statischen Gründen nur die Beleuchtungsmasten mit einen Höhe von 7 m genutzt werden können. In den Straßen wo der Beleuchtungsmast niedriger als 7 m ist, ist die Gründung für die Belastung des Geschwindigkeitsanzeigers nicht geeignet. Hier müsste ein separater Mast mit einer Stromzuführung gestellt werden. Diese Kosten können nur standortspezifisch ermittelt werden.

 

 

Anmerkung:

Die Stadt kann sich für weitere Geschwindigkeitsanzeiger bei der Jürgen Pegler Stiftung bewerben. Die Standorte müssen im Rahmen einer Verkehrsschau unter Beteiligung der Polizei und der Jürgen Pegler Stiftung ausgewählt werden. Allerdings werden keine variabel einsetzbaren Geräte über die Stiftung zu bekommen sein, da eine Bedingung für die Bereitstellung der Geräte ein Verbleiben am ausgesuchten Standort ist.

Die Bewerbung müsste noch im Jahr 2013 erfolgen. Eine bestimmte Anzahl von Geschwindigkeitsanzeigern kann seitens der Stiftung nicht zugesagt werden.


Anlage/n:

 

Stammbaum:
13/425   Auf Antrag der CDU-Fraktion: Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet   CDU-Fraktion   Antrag CDU-Fraktion
13/438   Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet hier: Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion 13/425 aufgeworfenen Fragen   66.2 Straßenunterhaltung, -reinigung und Bauhof   Mitteilungsvorlage
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