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Vorlage - 13/326-1  

Betreff: Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump"
- Ergänzung zum Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kraaz, HerwartBezüglich:
13/326
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Information
Rat der Stadt Hildesheim Information
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Begruendung_HO 95 Satzung  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 11.09.2013 wurde bemängelt, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Erhaltung und zum Anlegen von Strauchhecken als Bruthabitate für besonders geschützte Vogelarten getroffen wurden.

 

Auf diese Festsetzungen wurde bewusst verzichtet, um für die weitere Ausgestaltung in der Projektplanung eine größere Flexibilität zu behalten. Die im grünordnerischen Fachbeitrag diesbezüglich vorgesehenen Maßnahmen sollen aber, soweit sie sich auf das Plangebiet selbst beziehen, unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde auf andere Weise sicher gestellt werden.

 

Die Vermeidungsmaßnahme „Erhalt von Siedlungsgehölzen und Ziergebüschen“ als Habitat der Nachtigall bezieht sich auf öffentliches Straßenbegleitgrün, das in öffentlicher Hand verbleibt. Der für die Pflege zuständige Fachbereich ist darüber informiert, dass die Strauchhecke zu erhalten ist.

 

Die Ausgleichsmaßnahme „Pflanzung einer Strauchhecke“ am nördlichen Grundstücksrand als Habitat für den Gartenrotschwanz wird in einem städtebaulichen Vertrag, der mit dem Investor abgeschlossen wird, verankert.

 

Die Ausgleichsmaßnahme „Ersatzpflanzung  von Einzelbäumen“ wird in Abstimmung mit dem Investor mit 12 Bäumen auf dem Grundstück der Betriebskindertagesstätte realisiert und ebenfalls im städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

Auf die zusätzliche externe Ausgleichsmaßnahme im Bereich der Domäne Marienburg kann verzichtet werden, da für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich ist.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde diesbezüglich unter Punkt 3.5 bis 4 zur Klarstellung überarbeitet.

 

Der Vorlage 13/326 lag eine ältere Fassung des Grünordnerischen Fachbeitrags bei. Daher wird dieser Ergänzungsvorlage nun noch einmal die aktuelle Fassung vom 06.06.2013, die auch mit dem Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und in der Auslegungszeit im Internet einsehbar war, angehängt.


Anlage/n:

 

1.aktuelle Fassung des Grünordnerischen Fachbeitrags

2 überarbeitete Bebauungsplanbegründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (4512 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendung_HO 95 Satzung (78 KB)      
Stammbaum:
13/326   Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump" - Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
13/326-1   Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump" - Ergänzung zum Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
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