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Vorlage - 13/326  

Betreff: Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung  
Bebauungsentwurf  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Verkehrstechnische Stellungnahme  

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan schafft die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit erweiterten Öffnungszeiten (06:00 bis 20:00 Uhr) auf einem Grundstück von ca. 4.000 m² an der Goslarschen Landstraße, östlich der neuapostolischen Kirche und westlich des ehemaligen Wasserwerks. Die geplanten 80 Plätze teilen sich voraussichtlich in 50 Plätze für 3 bis 6 jährige Kinder und 30 Plätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) auf. Das Vorhaben soll grundsätzlich für die Allgemeinheit offen sein und insbesondere interessierten Hildesheimer Unternehmen auch die Möglichkeit bieten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verbindliche Zusagen für eine gesicherte Kindertagesbetreuung geben zu können. Das Projekt trägt somit zu einer Stärkung und Profilierung des Wirtschaftsstandorts Hildesheim bei.

 

Da es sich um einen Bebauungsplan für eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt und auch die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben weder vorbereitet noch begründet wird, wurde die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt, sodass auf eine Unterrichtung und Erörterung, eine zweistufige Behördenbeteiligung und einen Umweltbericht verzichtet werden konnte.

 

Die betroffenen Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.06.2013 bis zum 26.07.2013 beteiligt. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

In der Zeit vom 26.06.2013 bis 25.07.2013 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dazu wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.

 



Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan HO 95 „Am Ortsschlump“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan HO 95 „Am Ortsschlump“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Bebauungsplan
  2. Begründung
  3. Bebauungsentwurf
  4. Grünordnerischer Fachbeitrag
  5. Verkehrstechnische Stellungnahme

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (428 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (79 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bebauungsentwurf (210 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (12011 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Verkehrstechnische Stellungnahme (4847 KB)      
Stammbaum:
13/326   Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump" - Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
13/326-1   Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump" - Ergänzung zum Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
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