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Als Wirtschaftsförderung wird die von öffentlichen Organen betriebenen Anstrengungen in Form von materieller oder finanzieller Unterstützung bezeichnet, die Wirtschaft in einer bestimmten Region, in diesem Fall in der Stadt Hildesheim, zu beleben. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standorts. Als Indikator des Erfolgs einer erfolgreich tätigen und gut funktionierenden Wirtschaftsförderung werden sinnvolle Kennzahlen benötigt. Die bisher vorhandenen Kennzahlen sollen daher erweitert werden.
Folgende Kennzahlen werden ab sofort in dem Produkt 57101 ausgewiesen:
1) Veränderungsrate sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort im Vergleich zum Vorjahr (Berechnung: (Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort im Berichtsjahr - Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort des Vorjahres)*100 / Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort des Vorjahres)
2) Verfügbare Gewerbefläche- und Industrieflächen pro 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in ha (Berechnung: für die Stadt verfügbare Gewerbe- und Industriefläche in ha * 1.000 / Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort im Berichtsjahr; als verfügbar gelten: Flächen im Bestand der Stadt, Flächen, auf die die Stadt vertraglich zugreifen kann und Flächen, die innerhalb eines Jahres tatsächlich bebaubar sind)
3) Erfolgreich abgeschlossene Vermarktungsvorgänge der Gewerbeflächen einmal durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung und darüber hinaus durch eingeschaltete Makler ( gleiches gilt auch für das Gebiet „ Wohnen am Steinberg“)
4) Personalkosten Wirtschaftsförderung pro sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Arbeitsort (Berechnung: Bruttopersonalkosten aller Mitarbeiter im Fachbereich Wirtschaftsförderung im Haushaltsjahr in € / Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort)
5) Personalkosten im Fachbereich Wirtschaftsförderung pro Betrieb (Berechnung: Berechnung: Bruttopersonalkosten aller Mitarbeiter in der Wirtschaftsförderung im Haushaltsjahr in € / Anzahl der im Gewerberegister gemeldeten Betriebe zum 31.12. des Jahres)