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In Fortsetzung des Beschlusses vom 04.07.2011 zur Einführung einer einkommensabhängigen Entgeltstaffelung in Kindertageseinrichtungen sowie den Vorlagen der Verwaltung (11/450, 11/450-1 und 11/450-2), des eigenen Antrages (11/593) und des Antrages der Gruppe SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und des Ratsherren Marx bringt die CDU einen weiteren Vorschlag ein. Die Einkommensgrenze zwischen der 4. und 5. Stufe im Modell der Mehrheitsgruppe erscheint mit bis zu 500,00 € zu hoch. Die CDU schlägt daher die Einführung einer Zwischenstufe vor, damit die Steigerungen der Stufen in Abhängigkeit vom Einkommen maßvoller und ausgewogener ausgestaltet werden können.
1.) Der Antrag 11/593 wird zurückgezogen.
2.) Der Änderung der Entgeltstaffelung in der angehängten Form zum 01.08.2012 wird zugestimmt.
3.) Innerhalb des gedeckelten Personalbudgets wird eine Stelle Sachbearbeitung der Vergütungsgruppe E6 TVÖD zur Entgeltberechnung ab Stellenplan 2012 dauerhaft eingerichtet.
4.) Die Verwaltung führt fortlaufend eine Einkommensstichprobe durch und berichtet den Ausschüssen für Jugendhilfe und Soziales sowie Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften jeweils bis zum 31.10. eines Jahres über die Ergebnisse der Evaluation für das aktuelle Kindergartenjahr.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 12-02-27_Berechnung-Kita-Entgelte (339 KB) |