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Die Stadt Hildesheim muss derzeit einen Weg finden, aus der hohen Verschuldung heraus einen ausgeglichenen Haushalt zu erarbeiten, um die Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen im Hinblick auf den Zukunftsvertrag erhalten zu können. Vordergründiges Ziel muss sein, auch in Zukunft ab 2014 nachhaltig einen ausgeglichenen Haushalt Jahr für Jahr zu erwirtschaften. Deshalb sollte die Verwaltung zukünftig effizienter organisiert sein. Rat und Verwaltungsspitze stehen also in der Verantwortung, die Aufgaben der Stadt insgesamt eindeutig zu definieren.
In den Gesprächen zum Finanz- und Zukunftsvertrag ist deutlich geworden, dass die Stadtverwaltung neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch diverse Aufgaben aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt. Dies gilt insbesondere im Bereich der Jugend-, Sozial- und Schulverwaltung. In der Zukunft muss klar sein, für welche Aufgaben die Stadtverwaltung aufgrund einer gesetzlich normierten Verantwortlichkeit handelt, welche Aufgaben nach vertraglicher Verpflichtung erledigt werden und welche Bereiche in Abgrenzung zu den vorgenannten Punkten als freiwillig anzusehen sind. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation muss im Einzelfall stets beurteilt werden, welche Aufgaben sich die Stadt noch erlauben kann, ohne dass dazu tatsächlich eine Verpflichtung besteht. Daher bittet die CDU-Fraktion um eine Übersicht der Aufgaben, die in der Stadtverwaltung bearbeitet werden, mit entsprechender Kategorisierung in gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen / Aufgaben.
1.) Die Stadtverwaltung erstellt bis zum 30.06.2012 eine Auflistung der von ihr zu erledigenden Aufgaben nach Rechts- und Leistungsgebieten. Sie unterscheidet dabei in Aufgaben, die gesetzlich, vertraglich oder freiwillig erledigt werden. Die gesetzlich und vertraglich zu erledigenden Aufgaben werden mit einer entsprechenden Verpflichtungsgrundlage hinterlegt.
2.) Die Verwaltung teilt bis zum 30.04.2012 die Summe der Verwaltungskosten sowie deren Anteil an den Gesamtausgaben mit.