|
|
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.07.2011 die einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Hildesheimer Kindertagesstätten beschlossen. Um die Eltern durch die Erhöhung nicht zu stark zu belasten, wird eine moderatere Staffelung als in der Vorlage 11/450 vorgesehen vorgeschlagen.
Der Rat beschließt, die Entgelte für die städtischen Kindertagesstätten (Betreuung im Kindergarten und Hort sowie Betreuung in der Krippe) ab dem 01.08.2012 gemäß den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Daten für die Entgelte und für die Geschwisterregelung festzusetzen.
Dem Ausschuss Jugendhilfe und Soziales und dem Finanzausschuss ist eine Evaluation jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres bis zum 15.10. des jeweiligen Jahres vorzulegen. Der erste Bericht erfolgt zum 15.10.2012. Dabei ist auch das finanzielle Ergebnis der ab 01.08.2012 geltenden Entgelte als Soll-Ist-Vergleich darzustellen und eine Vergleichsberechnung mit den bisher geltenden Gebühren vorzunehmen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2012_02_17_Staffelung_2_ AK_Krippe (122 KB) | ||||
2 | öffentlich | 2012_02_17_Staffelung_ AK_Kiga_Hort (122 KB) |